Compliance: Das Förderprogramm für Unternehmen und Selbständige

Ob skandalöses Umgehen mit persönlichen Daten von Mitarbeitern oder Mitgliedern in Netzwerken, ob Finanzskandale aller Art – Regelverstöße unterschiedlichster Art treten im Geschäftsleben immer häufiger auf.

Das Geflecht nationaler und internationaler Vorschriften wird für Unternehmen und Behörden immer weniger zu durchschauen. Dabei ist fehlende Compliance mit einem hohen Risiko verbunden – die Regelverstöße werden nicht nur von der Justiz bestraft, sie führen auch zu enormen wirtschaftlichen Schäden und irreparablen Imageverlusten.

Aus diesem Grund unterstützt die Deutsche Universität für Weiterbildung Unternehmen und Selbständige mit insgesamt bis zu 100.000 Euro beim Aus- und Aufbau von eigenen Compliance Abteilungen.

Die Mitarbeiter können sich in einem 24-monatigen Masterstudiengang berufsbegleitend zum Compliance (M.A.) qualifizieren. Der Studiengang will angehende Fach- und Führungskräfte auf die komplexen Managementaufgaben im Bereich Compliance vorbereiten und einen umfassenden Einblick in die Arbeitsabläufe von Unternehmen vermitteln. Darauf aufbauend werden die Studenten befähigt, wirksame Compliance-Strategien zu entwickeln.

Bis zu 20 Projekte fördert die Deutsche Universität für Weiterbildung durch die Bereitstellung von Stipendien. Gefördert werden Beschäftigte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Höhe der Förderung liegt zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro.

Zulassungsvoraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Die gesamte Fördersumme liegt bei 100.000 Euro, und sie gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, die ebenfalls zunehmend Experten für regelkonformes Verhalten benötigen.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2010 eingereicht werden, der Studienbeginn ist ab dem 01. Juli 2010 möglich. Zu den Bewerbungsunterlange gehören eine kurze Skizze zum geplanten Aufbau der Compliance-Abteilung und eine Beschreibung des bisherigen Ausbildungswegs der jeweiligen Mitarbeiter. Über die endgültige Vergabe wird in einem Fachausschuss entschieden.

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