Studiengänge, die als konsekutiver Master bezeichnet werden, sind mit dem Studium zum Magister oder Diplom vor der Reform vergleichbar. Nach dem grundständigen Bachelor-Studium in der gewünschten Fachrichtung wird ein Master-Studiengang direkt angeschlossen. Studierende mit konsekutivem Master verlassen die Hochschule nach der Regelstudienzeit von maximal fünf Jahren mit Mitte 20 und einer vollwertigen Hochschulausbildung.

Bruchfreie Studienfortsetzung

Inhaltlich und zeitlich ohne Unterbrechung fortgesetzte Studiengänge im Fach des Bachelor-Abschlusses sind nach älterer Interpretation echte konsekutive Master. An vielen Hochschulen wird die Möglichkeit angeboten, den erworbenen Bachelor-Abschluss mit einer Vertiefung im gleichnamigen Masterstudiengang aufzuwerten.

Der konsekutive Master im gleichnamigen Studiengang des grundständigen Studiums ist in manchen Bereichen Zugangsvoraussetzung für berufliche Karrieren, die den früheren Staatsexamen und Diplom-Abschlüssen gleichgestellt sind.

Studienfortsetzung zur beruflichen Spezialisierung

Seit 2010 wird auch der Master-Abschluss in einem anderen als dem grundständigen Bachelor-Studium als konsekutiver Master bezeichnet. Die Voraussetzung besteht in einer Fortsetzung des Studiums nach dem Erwerb des ersten Abschluss, wahlweise an Ihrer ersten oder einer anderen Hochschule. Kurze Phasen der Berufstätigkeit, die keine Bedingung für die Fortführung Ihrer Studien sind, können eingeschoben werden.

Oft sind konsekutive Master der neueren Lesart in einem benachbarten Fachbereich angesiedelt oder bilden eine spezielle Vertiefung des ursprünglich gewählten Studienfachs. Aus diesem Grund eignet sich dieser Abschluss vor allem für alle, die während des Bachelorstudiums ihre beruflichen Stärken entdecken oder durch Praktika ein präzises Bild ihrer künftigen Berufsspezialisierung entwickeln.

Formale Rahmenbedingungen des Studiums zum konsekutiven Master

Masterstudiengänge dauern im Vollzeitstudium drei bis vier Semester und sind damit einheitlicher als die zeitlich variablen weiterbildenden Master-Studiengänge. Als Studienvoraussetzung müssen Sie neben der Eignungsprüfung den Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachweisen.

  • Bachelor,
  • Magister,
  • Diplom und
  • Staatsexamen

sind gleichermaßen als qualifizierend für den Master-Studiengang anerkannt. Für die Finanzierung können Sie bei entsprechender Berechtigung einen BAföG-Antrag stellen.

Die fachlichen Mindestanforderungen für ein konsekutives Master-Studium legen die Fakultäten individuell fest. Sofern Sie aus einem benachbarten Fachbereich eine Vertiefungsrichtung anstreben, sollten Sie sich frühzeitig in der Studienordnung oder bei Ihrer zuständigen Fachberaterin (Ihrem Fachberater) darüber informieren, welche Inhalte des Bachelorstudiums Sie nachholen müssen.

Konsekutive Master sind

Jeder dieser Master berechtigt Sie zur anschließenden Promotion.

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