Wer den Eintritt in den Schuldienst anstrebt, muss auch nach der Studienreform einer stringenten Studienplanung folgen. Im letzten Studiendrittel des Bachelor-Studiums müssen Studierende ihre künftige Schulform festlegen. Das konsekutive Master Studium zum Master of Education (M.Ed.) gilt als Nachweis der Lehrbefähigung und Eintrittsbedingung in das Referendariat. Ein Wechsel der gewählten Schulform ist nach der einmaligen Festlegung in der zweiten Studienhälfte nicht mehr möglich.

Voraussetzung für den Studiengang zum Master of Education

Mit dem Bachelor in Lehramtsstudiengängen bleibt den Absolventinnen und Absolventen der reguläre Schuldienst verschlossen. Aus diesem Grund entscheidet sich ein großer Teil der Studierenden für den konsekutiven Master of Education.

Bei der Bewerbung für den Master-Abschluss, der Sie formal für das Lehramt qualifiziert, müssen Sie neben dem Bachelor-Abschluss mit entsprechender Wahl der Schulform gelegentlich einen bestimmten Notendurchschnitt (Numerus Clausus) nachweisen. Dieses minimale Instrument der Qualitätssicherung in der Lehrerausbildung wird kritisch diskutiert.

In Ausnahmefällen können Studienbewerber mit einem Bachelor of Arts in einem potentiellen Unterrichtsfach ebenfalls in das Studium zum Master of Education wechseln. Dies ist vorrangig dann möglich, wenn die Hochschule in ihrer Studien- und Prüfungsordnung die Teilbereiche Pädagogik und Didaktik in den vertiefenden Bereich des konsekutiven Studiums zum Master of Education angesiedelt hat. Nähere Informationen zu dieser Option können Sie den Internetangeboten Ihrer Wunschhochschulen und den jeweiligen Studienordnungen entnehmen.

Rahmenbedingungen beim Studiengang zum Master of Education

Mit der Wahl der künftigen Schulform, an der das Lehramt ausgeübt werden soll, ist zugleich die Dauer des anschließenden Master-Studiengangs festgelegt:

  • Primarstufe (Grund-/Hauptschulen): 2 Semester
  • Sekundarstufe I (Realschule): 2 Semester
  • Sekundarstufe II (Gymnasium/Gesamtschule inkl. Oberstufe): 4 Semester
  • Berufsbildende Schulen, Berufskollegs: 2 Semester oder 4 Semester
  • Sonderschulen: 4 Semester

Als konsekutiver Master-Studiengang ist der Master of Education förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Sofern Sie die sonstigen Förderungsbedingungen (u.a. Alters- und Einkommensgrenzen) erfüllen, können Sie von einem positiven Bescheid Ihres Antrags ausgehen. Alternativ können Sie sich bei den einschlägigen Instituten um einen günstigen Studienkredit bemühen.

Grundsätzlich haben Sie nach dem Abschluss zum Master of Education zwei Karriereoptionen. Mit dem Übergang in das Referendariat an der von Ihnen gewählten Schulform stehen Sie am Beginn einer Laufbahn im Schuldienst. Darüber hinaus stehen Ihnen auch eine anschließende Promotion und die wissenschaftliche Karriere inklusive späterer Lehrtätigkeit an Hochschulen offen.

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