Kein Ausbildungsunterhalt bei Uni-Schlendrian

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Friday, 07 January 2005
Bummelstudenten muessen sich vorsehen. Verbringen sie die Zeit ihres Studiums lieber mit Freizeit statt mit Lernzeit, koennen ihnen  die Eltern ganz offziell den Unterhalt streichen (OLG Hamm, 11 WF 146/03). In die Roehre schaut nach dem Richterspruch eine Studentin  der Sozialpaedagogik. Seit 1999 hatte sie nur eine muendliche Pruefung im Grundstudium bestanden und behauptete zwar, das Vordiplom  abgelegt zu haben, konnte dies aber nicht belegen. Die Eltern wollten die Faulenzerei der Tochter nicht weiter finanzieren und kappten  die monatlichen Ueberweisungen. Die Tochter zog vor Gericht - doch die Eltern handelten voellig legitim, befanden die Richter. Die  Studentin konnte keinen Nachweis erbringen, seit Semesterbeginn irgendeine Vorlesung oder ein Seminar besucht zu haben. Mit diesem Schlendrian, so die Richter, habe sie jeden Anspruch auf eine finanzielle Unterstuetzung der Eltern verloren.
(Quelle: Die Zeit)


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