Kein Ausbildungsunterhalt bei Uni-Schlendrian
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Friday, 07 January 2005 |
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Bummelstudenten muessen sich vorsehen. Verbringen
sie die Zeit ihres Studiums lieber mit Freizeit statt mit Lernzeit,
koennen ihnen die Eltern ganz offziell den Unterhalt streichen
(OLG Hamm, 11 WF 146/03). In die Roehre schaut nach dem Richterspruch
eine Studentin der Sozialpaedagogik. Seit 1999 hatte sie nur eine
muendliche Pruefung im Grundstudium bestanden und behauptete zwar, das
Vordiplom abgelegt zu haben, konnte dies aber nicht belegen. Die
Eltern wollten die Faulenzerei der Tochter nicht weiter finanzieren und
kappten die monatlichen Ueberweisungen. Die Tochter zog vor
Gericht - doch die Eltern handelten voellig legitim, befanden die
Richter. Die Studentin konnte keinen Nachweis erbringen, seit
Semesterbeginn irgendeine Vorlesung oder ein Seminar besucht zu haben.
Mit diesem Schlendrian, so die Richter, habe sie jeden Anspruch auf
eine finanzielle Unterstuetzung der Eltern verloren.
(Quelle: Die Zeit)
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