Was ist eigentlich ein CEO?

Der Chief Executive Officer (CEO) ist als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gleichzeitig Aushängeschild des Unternehmens und Entscheidungsinstanz.

Sonntag, 27 Juli, 2008

Seit den 1990er Jahren werden Managementfunktionen in global agierenden Unternehmen bevorzugt in ihrer englischsprachigen Version genutzt und sind so ins Allgemeinwissen übergegangen.

Vom Geschick des CEO im Umgang mit den Unternehmenszielen und der Öffentlichkeit hängen wichtige Entscheidungen wie die strategische Ausrichtung, der wirtschaftliche Erfolg und nicht zuletzt die Reputation des Unternehmens ab.

Globalisierung der Positionsbeschreibungen

Ungefähr ab den 1990er Jahren sind von großen Unternehmen vermehrt englischsprachige Bezeichnungen für inhaltlich lange fest umrissene Positionen aller Ebenen eingeführt worden. Das reicht vom bekannten Beispiel des früheren Hausmeisters, der heute freundlich als Facility Manager bezeichnet wird, bis zum Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft, der mit dem wohlklingenden Chief Executive Officer, kurz CEO, bezeichnet wird. An den Aufgaben hat sich durch die sprachlich an die Globalisierung angepassten Berufsbezeichnungen weder für den einen noch den anderen etwas verändert.

Der CEO eines deutschen Unternehmens hat im Betrieb meistens vor allem strategische Aufgaben, die vom operativen Tagesgeschäft relativ weit entfernt sind:

  • Vorgabe von Leit- und Orientierungslinien für das Wirtschaften,
  • Formulierung von Zielen für Unternehmensteile, Wirtschaftsjahre und das Gesamtunternehmen sowie
  • Planung mittel- bis langfristiger Unternehmensentwicklungen.

Zudem vertritt der CEO oft die Interessen des Unternehmens nach außen, indem er bei Presseveranstaltungen und im Rahmen der Veröffentlichungspflichten die Unternehmenspolitik und Ziele erklärt.

International unterscheiden sich die Aufgaben der CEOs von Land zu Land, da regional spezifische Unterschiede in den Aufgabenbeschreibungen gewachsen sind. Verbindlich sind in jedem Fall die rechtlichen Vorgaben des Landes, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat. Entsprechend können sich auch die Aufgaben deutlich unterscheiden. Im nicht-englischsprachigen Ausland sind die Aufgaben ebenfalls meistens analog zu den Positionsbeschreibungen der "Geschäftsführer" und "Vorstandsvorsitzenden".

Rechtliche Implikationen der US-amerikanischen Benennung Anders als in den englischsprachigen Wirtschaftsräumen beispielsweise in Nordamerika ist der CEO keine Titulierung mit eindeutigen Rechtsfolgen. Für die deutsche Gesetzgebung bleibt ausschließlich relevant, welche konkrete Funktion als

  • Geschäftsführer,
  • geschäftsführender Gesellschafter,
  • Vorstandsvorsitzender,
  • Generaldirektor oder
  • Zeichnungsberechtigter

die betreffende Führungskraft tatsächlich ausfüllt. Die Rechtsform des beschäftigenden Unternehmens spielt deshalb bei der rechtlichen Grundlage eine große Rolle. Nur auf dieser Basis sind die Befugnisse und Haftungsausmaße innerhalb des Unternehmens und im Rahmen seiner externen Beziehungen verbindlich zu definieren.