BAföG (Bundesausbildungsfördungsgesetz)
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Die meisten Studenten finanzieren ihr Studium durch die Inanspruchnahme von Bafög. Die Abkürzung BAföG steht dabei für das Bundesausbildungsfördungsgesetz. Das Ziel des BAföG ist es, jungen Studenten - unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation - die Möglichkeit für eine Ausbildung zu geben.
Gefördert wird also nicht nur das Studium an einer Universität oder Fachhochschule sondern bspw. auch Abendgymnasien oder Berufsfachschulen. Seit dem 1. Januar 2008 wird auch ein vollständig im Ausland verbrachtes Studium an einer Hochschule in der EU oder der Schweiz gefördert.
Der Anspruch auf BAföG hängt auch von persönlichen Fördervoraussetzungen ab. So haben in Deutschland mit wenigen Ausnahmen nur deutsche Staatsbürger vor dem Erreichen des 30. Lebensjahres einen Anspruch. Desweiteren entscheidet die Wohnsituation und das Einkommen sowie die generelle finanzielle Situation des Antragstellers und gegebenenfalls auch die seiner Eltern über den Anspruch und die Höhe von BAföG. Interessenten sollten sich aufgrund der Vielzahl der Voraussetzungen presönlich über den eigenen Anspruch beraten lassen. Weitere Informationen bietet unter anderem das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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