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Unter dem Begriff Abendschule werden Bildungseinrichtungen zusammengefasst, deren Angebote sich an - meist berufstätige oder im Haushalt engagierte - Erwachsene richten und die daher ihren Unterricht in die späten Nachmittags- oder Abendstunden verlegen. Zusätzlich ist Unterricht am Samstag üblich.
Allerdings werden immer häufiger auch Vormittagskurse angeboten, um den Lebensumständen von Schichtarbeitern und vor allem Hausfrauen und -männern Rechnung zu tragen. Die Ferienzeiten entsprechen denen der allgemeinen Schulen.
Es gibt Abendgymnasien, Abendrealschulen und teilweise auch Abendhauptschulen - abhängig davon, ob das Bundesland überhaupt Hauptschulen unterhält. Die Trägerschaft kann sowohl staatlich wie auch privat/frei sein.
Die Volkshochschule kann mit gewissen Abstrichen ebenfalls unter die Abendschulen gezählt werden.
Bedingt durch die Kultushoheit der deutschen Bundesländer kann es unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen geben. Grundsätzlich gilt für die Anmeldung an einer Abendschule eine Altersgrenze - der zukünftige Schüler darf altersmäßig nicht mehr unter die allgemeine Schulpflicht fallen.
An Abendschulen können der Hauptschulabschluss, die Qualifikation für eine Fachoberschule (mittlere Reife, Sekundarstufe I) wie beispielsweise höhere Handelsschule und Berufkollegs, das Fachabitur und das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.
Um sich an einem Abendgymnasium anzumelden, ist die mittlere Reife notwendig, zusätzlich muss eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden. Dabei können die Führung des Familienhaushaltes, Wehr- oder Zivildienstzeiten oder Arbeitslosenzeiten angerechnet werden.
Der Besuch einer Abendschule kann in den höheren Klassen durch BAföG-Zahlungen unterstützt werden.
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