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Der AStA, früher als Allgemeiner Studentenausschuss, heute nach gängiger Sprachregelung als "Allgemeiner Studierendenausschuss" bezeichnet, ist die politische Vertretung der Studenten und Studentinnen an deutschen Universitäten. Die Besetzung des AStA wird im Regelfall vom Studierendenparlament für ein Jahr festgelegt. Die Zusammensetzung dieses Studierendenparlamentes wiederum wird von den wahlberechtigten Studierenden bestimmt.
Meist besteht der AStA aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern und den Referenten der verschiedenen Aufgabengebiete.
In den Bundesländern, in denen keine verfasste, sondern eine sogenannte unabhängige Studierendenschaft besteht, können die Bezeichnungen für den AStA anders lauten. In Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen Landesgesetze den Studentenrat an die Stelle des AStA. Der Studentenrat kann die Aufgaben von Studierendenparlament und AStA auf sich vereinen.
Der AStA vertritt die Interessen der Studentenschaft gegenüber Universität, Politik und der Öffentlichkeit. Für Studenten ist der AStA mit seinen verschiedenen Referaten eine Anlaufstelle bei Problemen und Fragen zum Studium oder Fernstudium. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind je nach Universität nicht unerheblich und erlauben einen größeren Mitarbeiterstab.
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