Berufsunfähigkeitsversicherung
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Wednesday, 09 November 2005 |
Seit 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr.
Der Wegfall dieser Absicherung ist höchst brisant, denn heute wird
bereits jeder vierte Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall
berufsunfähig. Die Betroffenen stehen nicht selten vor dem Ruin, da sie
nur noch eine niedrige "Erwerbsminderungsrente" erhalten. In vielen
Fällen besteht überhaupt kein Leistungsanspruch mehr.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste
Zweig der Invaliditätsversicherung und sollte auch schon frühzeitig von Studenten in Anspruch genommen werden. Sie kann auch als
Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer
Lebensversicherung abgeschlossen werden, was aufgrund abweichender
Rückstellungsvorschriften durchaus preiswerter sein kann.
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine
privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch
im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der
Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese greift jedoch nur noch für
Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine
vereinbarte Rente, wenn er den vereinbarten Beruf aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausüben kann.
Dringender Handlungsbedarf wegen der gesetzlichen Änderungen bei der Invaliditätsrente
Infos im Überblick
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Keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Pflichtversicherte, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind
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Der Staat kann nun auf alle Berufe am Arbeitsmarkt verweisen - ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit
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Statistisch scheidet jeder vierte Bundesbürger wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus
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Von 300.000 Arbeitnehmern, die pro Jahr berufsunfähig werden, sind nur 10 Prozent dagegen versichert
Weitere Informationen und Tests stellt außerdem die Stiftung Warentest zur Verfügung. |