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Der akademische Grad eines Bachelor wurde in Deutschland und in anderen europäischen Ländern im Rahmen des Bologna-Prozess eingeführt. Ziel war es, innerhalb des gesamten europäischen Hochschulraumes vergleichbare Abschlüsse zu schaffen, um sowohl den Universitäten als auch der Wirtschaft eine Einschätzung von Bewerberqualifikation zu ermöglichen.
Als zusätzliche Ziele wurden eine Verkürzung der Studienzeit und ein stärkerer Bezug zur Berufspraxis angestrebt.
Die Bezeichnung Bachelor leitet sich vom lateinischen "Bakkalaureus" ab, ein Grad, der noch im letzten Jahrhundert von deutschen Universitäten vergeben wurde. Den Hochschulen ist es freigestellt, diese lateinische Bezeichnung anstelle der englischen zu verwenden. Der entsprechende Grad heißt dann beispielsweise "Bakkalaureus/Bakkalaurea der Wissenschaften" statt "Bachelor of Science".
In der Bundesrepublik Deutschland können neben Universitäten und Fachhochschulen auch Berufsakademien den Bachelor-Grad vergeben.
Bachelor ist der erste akademische Grad. Er wird in der Regel nach einer Studienzeit von drei bis höchstens vier Jahren vergeben. Der Abschluss qualifiziert für einen Berufseinstieg. In den meisten Fällen wird allerdings der Bachelor-Studiengang durch ein anschließendes Master-Studium ergänzt. Bei besonders qualifizierten Absolventen des Bachelor-Studiums ist im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens die direkte Zulassung zur Promotion möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelor-Studium unterscheiden sich nicht von denen für ein bisheriges Erststudium. Mit dem Bachelor-Abschluss werden die selben Berechtigungen wie mit dem bisherigen Diplom erworben. Die Zahl der angebotenen Studiengänge ist vierstellig, die Liste reicht von "Abfallwirtschaft und Altlasten" bis zu "Zeitbasierte Medien" und "Zukunftsenergien".
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