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Friday, 20 February 2009 |
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Der Begriff "Bildungsguthaben" steht im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Wiedereinführung von Studiengebühren. In den 1970er Jahren waren an den Universitäten der Bundesrepublik Deutschland die Studiengebühren abgeschafft worden.
Ende der 1980er Jahre begann die Diskussion erneut, unter anderem wurde dabei der Vorschlag der "Bildungsgutscheine" gemacht.
Heute ist die Bezeichnung "Bildungsguthaben" unter anderem eine rhetorische Möglichkeit, das allzu unbeliebte Wort "Studiengebühren" zu vermeiden. Konkret geht es um "Langzeitstudiengebühren", also um Zusatzkosten, die Studenten auferlegt werden, deren Studium die Regelstudienzeit um eine bestimmte Semesterzahl überschreitet.
Das Bildungsguthaben bezeichnet im Gegenzug jene Semesterzahl, die ein Student an der Universität verbringen darf, ohne als "Bummelstudent" mit Langzeitstudiengebühren belastet zu werden. Teilweise wird auch der Begriff "Studienkonto" genutzt, der inhaltlich dasselbe meint. Das Bildungsguthaben gilt für das Erststudium, die eingeplante Zeitdauer übertrifft die Regelstudienzeit, bietet also ein Sicherheitspolster.
Problematisch ist, dass das Bildungsguthaben auch dann aufgebraucht wird, wenn man sein Fach wechselt, also faktisch ein neues Studium mit entsprechender Regelstudienzeit beginnt.
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