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Bildungsurlaub ist ein Instrument der Erwachsenenbildung. Er soll der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Um die unerwünschte Assoziation mit "Urlaub" und "Erholung" zu vermeiden, wird auch die Bezeichnung "Bildungsfreistellung" genutzt.
Die Vorschriften hinsichtlich des Bildungsurlaubs sind für Beamte, seien es Landes- oder Bundesbedienstete, in den Regelungen über den Sonderurlaub festgelegt.
Für alle anderen Arbeitnehmer sind die Gesetze des betreffenden Bundeslandes maßgeblich. Ausnahmen bilden Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen, in denen entsprechende Gesetze nicht existieren.
Der Normalfall ist, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich einmal im Jahr fünf Tage für einen Bildungsurlaub freistellen zu lassen. An diesen fünf Tagen muss der Lohn weitergezahlt werden.
Statistisch nehmen nicht mehr als 2% aller berechtigten Arbeitnehmer ihren Anspruch wahr. Der Bildungsurlaub wurde immer wieder zum Ausgangspunkt juristischer Streitigkeiten, wobei in den meisten Fällen konkret die Frage zu klären war, ob der Urlaubsanteil nicht in ungebührlichem Maße gegenüber dem Bildungsanteil in den Vordergrund gerückt würde.
Das Angebot im Bereich des Bildungsurlaubs ist groß. Der Erwerb von Fremdsprachen- und EDV-Kenntnissen steht dabei ganz oben auf der Liste.
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