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"Case Study" bedeutet "Fallstudie" und bezieht sich auf eine Vorgehensweise innerhalb der Sozialforschung. Fallstudien werden auch innerhalb eines Unterrichts eingesetzt, der sich auf die Entwicklung und Stärkung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Lernenden konzentriert. Ihnen wird ein "Fall" vorgelegt, der - anders als bei einem Beispiel - keine vorgefertigten Lösungen beinhaltet und zu eigenständiger Bearbeitung zwingt.
Das Schwergewicht bei den Fallstudien kann je nach Bedarf unterschiedlich gesetzt werden. Im Vordergrund kann die Beurteilung stehen, die Entscheidung, beispielsweise bei einer juristischen Fallstudie, die Sammlung von Informationen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Fall, die Untersuchung oder auch die grundsätzliche Beurteilung der Problematik, die sich mit diesem Fall auftun könnte.
Die Grundlagen, anhand deren Fallstudien betrieben werden können, lassen sich unterteilen in Dokumente, Archivmaterial, Gegenstände, Gespräche, direkte oder teilnehmende Beobachtung.
Grundsätzliche Zielrichtung beim Einsatz von Fallstudien ist es, den Studenten in Kontakt mit der Praxis zu bringen - sei es im medizinischen, juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.
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