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In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen, welche für Studenten in Frage kommen:
- Gesetzliche Krankenversicherungbzw. GKV
- Private Krankenversicherung bzw. PKV
Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Studenten an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule bis zum 14. Semester, höchstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich), es sei denn der Student ist verheiratet und über seinen Ehepartner familienversichert.
Die kostenlose Mitversicherung über die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung beginnt die Mitgliedschaft, die Mitgliedschaft endet einen Monat nach Beendigung des letzten Semesters bzw. bei der Exmatrikulation.
Im Anschluss an das Studium kann der Absolvent einer freiwilligen Krankenversicherung beitreten.
Die Pflichtversicherung kommt jedoch nicht für alle Studenten in Frage. Insbesondere bei einem Angestelltenverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit außerhalb des Studiums bedarf es einer erneuten Prüfung.
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht
gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (2005 = € 3.900), Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von Frauen und deren häufigeren Arztbesuchen zahlen diese meist höhere
Beiträge als Männer.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.
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