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Wednesday, 09 November 2005 |
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Gesetzliche Krankenversicherungbzw. GKV
- Private Krankenversicherung bzw. PKV
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Studenten an einer staatlich anerkannten
Universität, Hochschule oder Fachhochschule bis zum 14. Semester, höchstens
aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Verlängerung nur in Ausnahmefällen
möglich), es sei denn der Student ist verheiratet und über seinen
Ehepartner familienversichert.
Die kostenlose Mitversicherung über
die Eltern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Regel bis zum
25. Lebensjahr. Mit dem Tag der Einschreibung
bzw. Rückmeldung beginnt die Mitgliedschaft, die Mitgliedschaft
endet einen Monat nach Beendigung des letzten Semesters bzw. bei der Exmatrikulation.
Im Anschluss an das Studium kann der Absolvent einer freiwilligen Krankenversicherung
beitreten.
Die
Pflichtversicherung kommt jedoch nicht für alle Studenten in Frage.
Insbesondere bei einem Angestelltenverhältnis oder einer selbständigen
Tätigkeit außerhalb des Studiums bedarf es einer erneuten Prüfung.
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht
gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb
der sog. Versicherungspflichtgrenze (2005 = € 3.900), Beamte (bei denen
nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und
Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. In der privaten
Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern,
d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der
Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell
aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige
Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je jünger (und
gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu
zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von
Frauen und deren häufigeren Arztbesuchen zahlen diese meist höhere
Beiträge als Männer.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen
üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom
Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den
Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt
bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den
tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung
ein. |