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Eine Dissertation ist die schriftliche Arbeit, die im Rahmen eines Promotionsverfahrens anzufertigen ist. Neben der Dissertation, die auch als "Inauguraldissertation" oder schlicht "Doktorarbeit" bezeichnet wird, müssen auch noch mündliche Prüfungen absolviert werden, allerdings ist die Dissertation der mit Abstand wichtigste Teil der Promotion.
In der Regel ist ein abgeschlossenes Studium mit Erwerb von Diplom, Master- oder Magistergrad oder bestandenem Staatsexamen Voraussetzung für den Beginn einer Promotion.
Die Zeitdauer für die Abfassung einer Dissertation schwankt, beläuft sich aber auf mehrere Jahre. Studenten der Humanmedizin können noch während des Studiums die Arbeit an ihrer Dissertation beginnen, erreichen also den Doktorgrad der Medizin schon am Ende des Studiums.
Mit der Dissertation beweist der Doktorand, dass er zu eigener wissenschaftlicher Forschung befähigt ist und nicht nur die Methoden seines Fachgebietes beherrscht und anwendet, die grundlegende Fachliteratur kennt und nutzt, sondern auch in der Lage ist, bei seinen Untersuchungen zu neuen Erkenntnissen über den Forschungsgegenstand zu gelangen.
Der Umfang einer Dissertation ist nicht festgelegt. Die Bewertung reicht von "rite", über "cum laude", "magna cum laude" bis zu "summa cum laude". Eine weitere genutzte Skala beginnt bei "opus idoneum", "opus laudabile", "opus valde laudabile" bis zu "opus eximium", der höchsten Bewertung, mit der die Dissertation als "herausragendes Werk" eingestuft wird. "Non rite", "non sufficit" oder "insufficienter" wertet eine Arbeit als ungenügend.
In Deutschland ist die Veröffentlichung der Dissertation notwendig. Die Publikation kann auf verschiedene Weise erfolgen, einige Verlage haben sich auf die Veröffentlichung von Dissertationen zu Belegzwecken spezialisiert.
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