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Unter Existenzgründung lässt sich allgemein der Entschluss einer Person verstehen, sich durch den Schritt in die Selbständigkeit eine eigene, wirtschaftlich und finanziell gesicherte Existenz zu schaffen.
Über diesen sehr allgemeinen Definitionsrahmen hinaus ist das Thema weit gefächert - sowohl was die Gründe für diesen Schritt angeht, die Personen, die sich dazu entschließen und schließlich die Formen, unter denen die Existenzgründung stattfindet.
Tatsache ist, dass Selbständigkeit heute vielfach keine gewollte Entscheidung ist, sondern die Antwort auf einen vom Arbeitsmarkt ausgeübten Zwang. Selbst hoch qualifizierte Arbeitnehmer haben oft keine Chance auf eine Neueinstellung, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben beziehungsweise wenn ihre Kompetenzen nur eine Nische im allgemeinen Arbeitsmarkt abdecken.
Existenzgründung ist hier also der letzte Ausweg, eine Notlösung, zumal die Agentur für Arbeit diesen Schritt finanziell bspw. durch den Gründungszuschuss fördert.
Demgegenüber wird die Existenzgründung gerade im akademischen Bereich als Chance gesehen, die bisher im theoretischen Rahmen erworbenen Fähigkeiten auf finanziell lukrative Weise einzusetzen.
Berufliche Erfahrungen und kaufmännische Kenntnisse sollten bei einem Existenzgründer vorhanden sein. Darüber hinaus hat der idealtypische Unternehmer einige Persönlichkeitsmerkmale wie Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Kreativität und Risikobereitschaft, die ihn über das Durchschnittsmaß hinaus qualifizieren.
Es gibt eine Reihe von Gründungsarten, die sich voneinander fundamental unterscheiden: Neugründung, Übernahme, E-Business, Franchising, Gründung zusammen mit mehreren anderen, Spin-off-Gründung ("Ableger eines schon existierenden Unternehmens"), Beteiligung, Kooperation, Freiberuflichkeit, Kleingründung.
Für Studenten während des Studiums ist die Gründung eines Kleinstunternehmens eine Option.
Im Zweifelsfall entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung darüber, ob eine selbständige Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich einzustufen ist. Auch Kleinstunternehmen müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden, für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden.
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