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Die Bezeichnung "Fachabitur" hat sich in den letzten Jahren für die "Fachhochschulreife" wie auch für die "fachgebundene Hochschulreife" eingebürgert. Somit ist eine gewisse Unschärfe des Begriffes "Fachabitur" nicht zu vermeiden.
In einigen Bundesländern verwenden Fachoberschulen die Bezeichnung Fachabitur gleichbedeutend mit "allgemeiner Fachhochschulreife", zum Teil bezieht sich Fachabitur aber auch auf die "fachgebundene Hochschulreife". Das begriffliche Wirrwarr erklärt sich aus der Entstehung neuer Hochschularten, der Fachhochschulen, beziehungsweise aus den Reformen im Bildungsbereich, die neue Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen schaffen sollten.
Das Fachabitur wird an Oberstufenzentren oder Fachoberschulen erworben, in einigen Bundesländern ist es nach der 12. Klasse der allgemeinen Gymnasien erreicht.
Das Fachabitur lässt sich auch per Fernstudium oder Abendstudium an einer Abendschule nachholen. Das allgemeine Fachabitur berechtigt zum Besuch einer Fachhochschule, wobei der Wortbestandteil "Fach" sich durch die Fokussierung der angebotenen Studiengänge auf Bereiche wie Wirtschaft, Technik oder Sozialpädagogik erklärt. An einigen Universitäten können unter bestimmten Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudiengänge absolviert werden.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer oder Fachrichtungen an Universitäten, Technischen Universitäten oder ähnlichen Lehranstalten. An Fachhochschulen kann unabhängig von dem entsprechenden Fach jedes Studium aufgenommen werden. Zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife ist nur eine Fremdsprache erforderlich. Sie ist ein Zwischending zwischen Fachabitur und Vollabitur, also höher als die Fachhochschulreife einzustufen.
Diese Version des Fachabiturs kann an Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen oder Fachakademien erworben werden. Zusätzlich gibt es einige, teilweise auf bestimmte Bundesländer beschränkte Zugangswege.
Wer bisher eine Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife hatte, erhält mit dem Abschluss eines Hochschulstudiums zusätzlich die allgemeine Hochschulreife, also das "Vollabitur", zuerkannt.
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