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FH-Studium

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Monday, 09 March 2009

Wer Interesse an einem Fernstudium hat, findet bei vielen Fachhochschulen entsprechende Angebote. Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen informiert man sich dann am besten an Ort und Stelle. Es gibt ebenfalls Möglichkeiten, an einer Fachhochschule eine Abendstudium zu absolvieren - auch hier besteht für alle Interessenten erst einmal Informationspflicht.

Zugangsvoraussetzung für eine Fachhochschule ist in der Regel die Fachhochschulreife, das sogenannte Fachabitur. Dass man mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, also dem Abitur, auch an einer Fachhochschule studieren kann, dürfte einleuchtend sein. Angebotene Studiengänge sind beispielsweise Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Medientechnik, Maschinenbau, Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Innerhalb dieser Studiengänge werden verschiedene Studienrichtungen unterschieden, beispielsweise die Studienrichtungen Automatisierungstechnik, elektrische Energietechnik und Kommunikationstechnik innerhalb des Studienganges Elektrotechnik. Dabei sind die Studieninhalte innerhalb eines Studienganges in den Grundsemestern, also vom ersten bis zum dritten oder vierten Semester, die selben. In der Regel folgt eine Zwischenprüfung, es folgt das Hauptstudium - bis zum siebten Semester einschließlich eines praktischen Studiensemesters, für die Bachelorstudiengänge, bis zum achten Semester mit zwei Praxissemestern. Die Master-Studiengänge dauern drei bis vier Semester.

Grundsätzlich gilt ein Studium an der Fachhochschule als stärker praxisbezogen, einem Universitätsstudenten wird ein höheres Maß an Selbststudium abverlangt, die Universität betreibt wissenschaftliche Grundlagenforschungen, während bei den Fachhochschulen die "Forschung und Entwicklung" in Kooperation mit der Wirtschaft im Vordergrund steht.

Grundsätzlich sind die Abschlüsse von Universität und Fachhochschule gleichwertig und werden seitens der Wirtschaft auch so eingestuft. Daher öffnet der Master-Abschluss einer Fachhochschule nun auch den Zugang zum höheren Dienst innerhalb des Öffentlichen Dienstes.

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