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Habilitation

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Monday, 09 March 2009

Mit der Habilitation wird die höchste akademische Stufe erklommen, die an deutschen beziehungsweise deutschsprachigen Universitäten möglich ist.

Durch die Habilitation wird einerseits die Fähigkeit, selbständig zu forschen anerkannt - was im Prinzip schon durch die Promotion bescheinigt wird - und darüber hinaus die Befähigung, an einer Hochschule zu lehren.

Im internationalen Rahmen gesehen, ist das Habilitationsverfahren eine Besonderheit einiger europäischer Länder, während ansonsten eher ein Blick auf die Liste der wissenschaftlichen Publikationen des potenziellen Hochschullehrers geworfen wird.

Mit der Einführung der Juniorprofessur hat sich seit 2002 ein weiterer Weg zu einer lebenslangen Professur ohne die zwingende Notwendigkeit einer Habilitation eröffnet. Schon vorher war theoretisch, "de iure", die Möglichkeit gegeben, durch herausragende wissenschaftliche Leistungen die Notwendigkeit einer Habilitation zu umgehen, dem steht die Bewertung gegenüber, dass "de facto" in vielen Bereichen noch immer die Habilitation die Voraussetzung für eine Berufung zum Professor darstellt.

Das Habilitationsverfahren wird in der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Kultushoheit der Bundesländer durch Landesgesetze geregelt.

Unabdingbar für die Habilitation ist die Promotion. Der Habilitant setzt das Verfahren durch einen Antrag auf Zulassung zur Habilitation in Gang. Das Vorlegen einer Habilitationsschrift ist notwendig, allerdings gibt es zwei Varianten, da je nach den Gepflogenheiten des Faches entweder ein "zweites Buch" wie eine weitere Dissertation vorzulegen ist oder sie als "kumulative Habilitation" aus einzelnen Schriften innerhalb eines Forschungszusammenhanges bestehen kann.

Daneben wird die Vorlage weiterer wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Erfahrung in wissenschaftlicher Lehre erwartet. Ist diese Erfahrung nicht vorhanden, können zusätzliche Probevorlesungen anberaumt werden.

Die mündliche Prüfung besteht in der Regel aus einer Vorlesung, deren Thema von dem Habilitationskollegium vorgegeben oder aus Vorschlägen des Habilitanten ausgewählt wird, mit einer sich daran anschließenden Disputation.

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