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LL.M. ist der akademische Grad des Master of Laws, eines "Meister/Magister der Rechte". Die etwas verwirrende Abkürzung leitet sich vom Lateinischen "Legum Magister" her, wobei die Verdoppelung des L -"LL." - auf die Pluralform von "Lex" hinweist.
Im angloamerikanischen Bereich wird meist der Name der Universität, an dem der LL.M. erworben wurde, an den Titel angefügt. In Deutschland ist es üblich, die spezifische Fachrichtung durch einen Zusatz anzuzeigen: LL.M. oec. steht beispielsweise für einen Magister des Wirtschaftsrechts. Während in Deutschland der Schwerpunkt der LL.M.-Studiengänge auf der Spezialisierung innerhalb eines Rechtsgebietes liegt, finden sich an ausländischen Hochschulen eher Kurse, die das internationale Recht behandeln, sich auf das Landesrecht konzentrieren oder bei denen Rechtsvergleichung im Mittelpunkt steht.
Der Master of Laws ist ein Postgraduierten-Abschluss im Rahmen eines Postgradualen Studium, der im Regelfall von Juristen erworben wird, dessen Erwerb aber auch anderen Hochschulabsolventen offensteht.
Eine Vielzahl von Universitäten im In- und Ausland bieten die Möglichkeit eines LL.M.-Studiums. Die Studiendauer beträgt ein bis zwei Jahre. Beispielsweise bietet die Universität Tübingen einen Studiengang speziell für im Ausland graduierte Juristen an, der über zwei Semester läuft.
Vier Semester müssen dagegen an der Universität Zürich verbracht werden, um in einem Grundkurs aus 14 Modulen im Pflicht- und Wahlbereich und in Spezialisierungskursen von je drei Modulen den LL.M.-Studiengang für Internationales Wirtschaftsrecht zu absolvieren.
Angesichts der schwer zu überblickenden Vielfalt an Kursangeboten, ist jedem Interessenten frühzeitige Informationssuche zu empfehlen.
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