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Generell ist der akademische Titel eines Master of Art (M.A.) der zweithöchste Abschluss, der nach der Umgestaltung der Studiengänge an deutschen Universitäten im Rahmen des Bologna-Prozess erreichbar ist. Er wird dem Diplom beziehungsweise dem Magister Artium an Wert gleichgesetzt. Der Master-Grad berechtigt zur Promotion.
Der Erwerb eines Bachelor-Grades ist in der Regel Voraussetzung für den Beginn eines Master-Studiums. Wie im Fall des Bachelor-Titels ist es den deutschen Universitäten freigestellt, den deutschen Titel - im vorliegenden Fall also "Magister der Wissenschaften" - zu vergeben.
Mit dem Erwerb eines Master-Grades beweist der Absolvent seine Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und die Kenntnis und Nutzung der Methoden seines Fachs. Eine Abschlussarbeit belegt diese Kompetenzen anhand der Bearbeitung eines Themas innerhalb einer vorgegebenen Frist.
Der Titel Master of Arts wird üblicherweise in den Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen, Kunsthochschulen vergeben ihn in den Bereichen der angewandten und der darstellenden Kunst. In bestimmten Fällen wird der Master of Arts auch von den evangelischen und katholischen theologischen Fakultäten vergeben.
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