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Studienbeitragsdarlehen

Der Name "Studienbeitragsdarlehen" sagt eigentlich schon alles. Für alle, die den Studienbeitrag oder in anderer Wortwahl die Studiengebühren zahlen müssen, wurde als soziale Abfederung das Studienbeitragsdarlehen geschaffen. Hierdurch wird sichergestellt, dass keiner wegen der Studienbeiträge nicht studieren kann. Dass sich auf der anderen Seite die Schuldenlast des Absolventen beim Eintritt in das Berufsleben erhöht, dass auf das Studienbeitragsdarlehen Zinsen gezahlt werden müssen und dass es überhaupt abgelöst werden muss, gehört auch zu den Fakten. Für das Studienbeitragsdarlehen muss man nicht nach einer Bank forschen - die wird sozusagen durch das Bundesland vorgeschrieben. Es handelt sich manchmal um die Landesbank, meist um die KfW Förderbank.

Der Student stellt einen Darlehensantrag bei der Bank, geht damit an die zuständige Stelle seiner Hochschule, gibt den Darlehensantrag ab, gibt ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung ab, zeigt den Personalausweis vor und hat die Sache überstanden. Das Geld holt sich die Hochschule direkt von der Bank. Damit wird unter anderem vermieden, dass das Studienbeitragsdarlehen für andere Zwecke ge- beziehungsweise missbraucht werden kann.

Die Zeitdauer, in der regelmäßig ein solches Darlehen beantragt werden kann, ist auf die Regelstudienzeit plus vier weitere Semester beschränkt. Gezählt werden alle Hochschulsemester, bei einem Wechsel der Fachrichtung in einem höheren Semester könnte es also Probleme geben.

Es gibt außerdem Altersgrenzen, die bei Studienbeginn nicht überschritten sein dürfen. In der Regel liegt sie bei 35 Jahren, in Nordrhein-Westfalen bei 60, in Bayern bei 40. Die Länder sehen eine Schuldenobergrenze vor, hier sind wohl vor allem die Fachwechsler betroffen, die aber bedingt durch die Kappung der Semesterzahl sowieso keine Chance hätten, sich durch ein Studienbeitragsdarlehen im 30. Hochschulsemester übermäßig zu verschulden.

Wer überschuldet ist und beispielsweise Privatinsolvenz beantragt hat, bekommt kein Studienbeitragsdarlehen, kann sich aber wohl auf unzumutbare Härte berufen und eine Freistellung von der Zahlung beantragen.

Die Rückzahlung beginnt nach 18 oder meist nach 24 Monaten, vorausgesetzt, das Einkommen ist hoch genug. Ist das Einkommen zu niedrig, muss die Rückstellung von der Rückzahlung beantragt werden.

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