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Studiengebühren heißen in der politischen Sprache meist Studienbeiträge, womit also weniger die kassierende Staat beziehungsweise die staatliche Hochschule als der finanziell solidarische Studierende in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Studiengebühren wurden in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren abgeschafft, die politische Großwetterlage verlangte nach akademischer Bildung für eine möglichst hohe Zahl von Schulabgängern, teilweise wurde unter dem Motto "Studieren kann eigentlich jeder" die Hochschulausbildung abseits aller Fragen über die individuelle Eignung zum wünschenswerten gesellschaftlichen Normalzustand deklariert.
Das Thema ist also höchst umstritten und scheint eines der wenigen zu sein, das einen Mobilisierungseffekt für die Studentenschaft hat.
Grundtenor der Kritik ist die weitergehende Ökonomisierung der Bildung, sie werde vom Menschenrecht zur staatlich oder gar privatwirtschaftlich kontrollierten Ware degradiert.
Die Verteidiger der Studienbeiträge verweisen auf die angloamerikanische Hochschullandschaft, in der Studienbeiträge als selbstverständlich angesehen würden.
In den Bundesländern, die Studiengebühren erheben, schwanken die Beträge zwischen 100 Euro und 500 Euro pro Semester, teilweise abhängig von der Hochschulform. Die Gebühren werden von den Hochschulen selbst erhoben und kommen auch einzig der betreffenden Hochschule zugute. Somit, dies ist das politische Hauptargument, werden die Studienbedingungen für alle Studenten besser.
Um dem einzelnen Studenten die Zahlung zu ermöglichen, wurde das Studienbeitragsdarlehen geschaffen, das zinsgünstig ist und erst nach einer zweijährigen Karenzzeit nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss.
Weiterführende Studiengänge werden teilweise auch in ansonsten "gebührenfreien Ländern" mit Kosten belegt.
Studiengebühren / Studienbeiträge sind vom Semesterbeitrag zu unterscheiden, dieser enthält im Normalfall den Sozialbeitrag, den Beitrag für den AStA und teilweise für ein Semesterticket.
Die Höhe schwankt, teilweise liegt sie bei über 150 Euro, was zwar als durchaus erkleckliche Summe erscheint, seitens des dadurch alimentierten AStA in der Regel aber nicht moniert wird und noch nie zur Bezeichnung "Semestergebühr" geführt hat.
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