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Eine Zwischenprüfung stellt einen Leistungsnachweis innerhalb eines Studienganges dar. In der Regel wird mit der Zwischenprüfung das Grundstudium oder ein anderer grundlegender Studienabschnitt abgeschlossen. Das Vordiplom und das Physikum sind ebenfalls Zwischenprüfungen.
Der Begriff wird aber meist nur auf Magister- und Lehramtsstudiengänge bezogen, wo nach dem vierten bis sechsten Semester die Zwischenprüfung gefordert werden kann. Bei schon erbrachten Leistungen in einem früheren Semester kann sie vorgezogen werden.
In den neu gestalteten Bachelor Studiengängen entfallen die Zwischenprüfungen beziehungsweise werden mit dem System der Leistungspunkte durch eine permanente "Semi-Prüfsituation" ersetzt. Da der Bachelor-Abschluss zwar als eigenständig gilt, in der Mehrzahl der Fälle aber Durchgangsstation zu einem Master-Studiengang sein wird, kann auch er als eine Form von Zwischenprüfung - aufgehübscht als akademischer Erstabschluss - angesehen werden.
Je nach Studienfach und Studienordnung kann Form und Inhalt der Zwischenprüfung stark variieren. Eine mündliche Prüfung ist in der Regel obligatorisch, dazu können schriftliche Klausuren und während der Kurse anzufertigende schriftliche Arbeiten gefordert werden. Bei zwei Hauptfächern müssen Zwischenprüfungen in beiden abgelegt werden, ansonsten im Hauptfach und in einem oder beiden Nebenfächern.
Statistisch gesehen ist die Zwischenprüfung eine Hürde, an der nicht wenige Studenten scheitern beziehungsweise die sie verweigern, weil sie angesichts der Prüfungsanforderungen die Entscheidung für ein Studium überdenken.
Wichtig ist letztlich die Abschlussprüfung, allerdings können Stiftungen die Weitervergabe von Stipendien vor der Qualität der Zwischenprüfung abhängig machen.
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