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Die gesetzliche Rente wird in einigen Jahren wohl nicht mehr finanzierbar sein, denn der demografische Wandel in Deutschland ist nicht aufzuhalten. Die Regierung wird daher die Einschnitte der gesetzlichen Rentenversicherung vergrößern, um die Finanzierbarkeit eines Grundrentenbetrages gewährleisten zu können.
Die Problematik des sinkenden Rentenniveaus soll nun durch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge gelöst werden. Die Förderung der Riester-Rente bezieht sich hierbei auf spezielle, riesterfähige Anlageprodukte, die von der klassischen Rentenversicherung über den Investmentfonds bis hin zum Banksparplan reichen.
Mit der Förderung des Staates sind jedoch einige Bedingungen geknüpft. So dürfen die Leistungen des Vertrages frühestens mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, außer 30% des Kapitals muss die Auszahlung zudem als monatliche Rente erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Förderung auch wirklich der Finanzierung der späteren Rente zugute kommt.
Die Förderbeträge der Riester-Rente (154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage) werden immer dann bezahlt, wenn der Vertragsinhaber mindestens 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt hat. Junge Eltern können sogar von einer erhöhten Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr profitieren (für alle Kinder, die ab 2008 geboren wurden).
Zu beachten ist jedoch, dass Studenten nur selten in den Genuss der Riester-Rente kommen. Nur dann, wenn die Studenten sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder aber verbeamtet sind, wird die Förderung gezahlt. Auch Wehr- oder Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld I und I sowie geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, können die Riester-Rente nutzen, denn in diesen Fällen liegt eine unmittelbare Förderfähigkeit vor.
Allerdings können Studenten auch mittelbar förderberechtigt sein. Dies ist der Fall, wenn der Ehepartner sozialversicherungspflichtig ist und bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Der Student als Partner kann dann einen Partnervertrag abschließen und die Förderung erhalten. Da meist kein Einkommen vorliegt, kann der Mindestbetrag von fünf Euro pro Monat in den Vertrag gezahlt werden.
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