Private Krankenversicherung Studenten
|
|
|
|
Sunday, 22 March 2009 |
|
Studenten haben die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen. Wer diesen Antrag schriftlich erklärt und innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht seiner zuständigen Krankenkasse erklärt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Zu beachten ist jedoch, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann und daher für die gesamte Studienzeit gilt.
Die vornehmliche Leistung der privaten Krankenkassen ist hierbei die Vollversicherung in allen Phasen der ambulanten und stationären Behandlung. Weiterhin sind Leistungen der Früherkennung sowie der zahnärztlichen Betreuung eingeschlossen. Somit haben privat versicherte Studenten die Wahl zwischen niedergelassenen Privat- und Kassenärzten, im Krankenhaus ist die Chefarztbehandlung meist enthalten. Auch die Behandlung beim Heilpraktiker gehört zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung und wird daher übernommen. In jedem Fall ist es möglich, das Leistungspaket individuell auf die persönliche Lebenssituation sowie den Geldbeutel abzustimmen.
Viele private Krankenversicherungen bieten zudem spezielle Tarife für Studenten, die zum Teil deutlich günstiger als „Normaltarife“ sind. Und da sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung auch am Alter der Versicherten orientieren, sollten sich alle Studenten möglichst frühzeitig für die private Krankenversicherung entscheiden.
Nach dem Abschluss des Studiums orientiert sich die Art der Krankenversicherung wieder am Einkommen. Wer als Student eine gut bezahlte Anstellung findet und die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt privat versichert. Für alle anderen ist es möglich, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung zurückzukehren, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
|