Gesetzliche Krankenversicherung Studenten
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Sunday, 22 March 2009 |
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Grundsätzlich sind Studenten mit ihrer Immatrikulation pflichtversichert und gehören somit der gesetzlichen Krankenversicherung an. Bis zum 25. Lebensjahr greift in der Regel die Mitversicherung bei einem Elternteil, so dass Studenten bis zu diesem Lebensalter keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen. Bei der Absolvierung von Wehr- oder Zivildienst verlängert sich die Zeit der Familienversicherung um den Zeitraum der Dienstpflicht. Voraussetzung für die kostenfreie Mitversicherung ist allerdings, dass das eigene Gesamteinkommen den maßgeblichen Betrag von derzeit 35 Euro bzw. 400 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreitet. Wer mehr verdient, ist versicherungspflichtig und zahlt eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Studenten, die bereits verheiratet sind, können bei ihrem pflichtversicherten Ehepartner während der gesamten Studiendauer mitversichert sein, und dies kostenlos. Auch in diesen Fällen der Familienversicherung gelten die genannten Verdienstgrenzen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sich hierbei auf die medizinische Grundversorgung sowie die Begleichung von Arzt- und Krankenhauskosten. Auch Medikamente, Heilmittel und Zahnbehandlungen werden erstattet.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. dem 30. Lebensjahr. Nur, wenn wichtige Gründe wie zum Beispiel die Art der Ausbildung oder persönliche Gründe es rechtfertigen, besteht die Versicherungspflicht weiter. Wer aus diesen Gründen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, hat die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass dies unmittelbar nach dem Ausscheiden erfolgt und vorher eine mindestens 12monatige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Alternativ kann die freiwillige gesetzliche Versicherung auch genutzt werden, wenn der Student in den letzten fünf Jahren 24 Monate Versicherung nachweisen kann.
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