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Studenten, die sich neben dem Studium Geld mit einem Nebenjob verdienen, müssen hierauf unter Umständen Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beteiligen sich dann an der Finanzierung des Rentensystems, und zwar je zur Hälfte. Hierbei kann es aber Ausnahmen geben.
So gelten für Beschäftigungen mit einem Einkommen von maximal 400 Euro pro Monat die Vorschriften für Minijobs. Bei Minijobs müssen Arbeitnehmer, also auch Studenten, grundsätzlich keine Beiträge in die Rentenversicherung leisten. Auf Wunsch können die Beiträge aber freiwillig gezahlt werden, um die späteren Ansprüche im Rentenalter erhöhen zu können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich mehrere Minijobs addieren können. In diesem Fällen kann es demnach trotzdem zu einer Überschreitung der 400-Euro-Verdienstgrenze und somit zur Rentenversicherungspflicht kommen.
Studenten sind auch dann von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn die Beschäftigung bereits im Voraus auf zwei Monate oder aber 50 Tage befristet wurde. Der hierbei erzielte Verdienst spielt grundsätzlich keine Rolle, so dass dieser auch höher als 400 Euro pro Monat ausfallen kann. Gleiches gilt für Praktika, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sind und für die ein Verdienst erzielt wird. Stellt sich jedoch heraus, dass die Beschäftigung doch länger als zwei Monate andauern wird, müssen sofort, ab dem Tag der Feststellung) Beiträge in die Rentenkasse geleistet werden.
Die bestehende Versicherungspflicht für Studenten in der Rentenversicherung hat zwar erst einmal finanzielle Nachteile, sie ist jedoch für die spätere Rente wichtig, die dadurch erhöht werden kann. Schließlich werden für die Rentenversicherung ab dem 17. Lebensjahr lediglich drei Schul- und Studienjahre anerkannt. Durch die Zahlung der Rentenversicherung lässt sich somit die entstandene Rentenlücke schließen.
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