|
Studenten sind im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung versichert. Diese leistet bei Unfällen während der Zeit der Ausbildung, also während des Aufenthaltes in der Universität sowie auf dem Weg von der Uni und nach Hause. Leistungen werden jedoch erst dann gezahlt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% gegeben ist.
Hieraus folgt, dass Studenten über zwei Drittel ihrer Zeit keinen Versicherungsschutz genießen, da sie in dieser Zeit nicht an der Uni sind. Wer dann einen Unfall hat, der die eigene Leistungsfähigkeit einschränkt und sogar eine körperliche Beeinträchtigung mit sich bringt, hat oft keine gesicherte Zukunft. Es kann sich daher lohnen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese privaten Versicherungen leisten dann auch bei Unfällen zu Hause oder in der Freizeit.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung reichen vom Schmerzensgeld über eine einmalige Unfallsumme, die sich an der Schwere des Unfalls sowie dem Grad der Invalidität orientiert bis hin zur Unfallrente. Unter Umständen werden auch Beiträge im Todesfall sowie Unfallkrankenhaustagegeld gezahlt. Viele Versicherungen bieten hier eine individuelle Gestaltung des Vertrages, so dass sich dieser auf die eigene Lebenssituation gut abstimmen lässt.
Beim Abschluss der Unfallversicherung sollte man auf bestimmte Leistungen achten. Hierzu gehören Bergungskosten, die Übernahme kosmetischer Operationen sowie Kurbeihilfen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift der Versicherungsschutz der privaten Absicherung auch im Ausland, so dass eine vollumfängliche Absicherung erreicht werden kann.
Einige Versicherungen bieten die Unfallversicherung mittlerweile mit Beitragsrückgewähr an. Sofern während der Vertragslaufzeit kein Unfall geschieht und die Versicherung nicht leisten muss, werden die gezahlten Beiträge wieder erstattet.
|