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Die häufig nur als Universitätsbibliotheken bezeichneten Einrichtungen heißen mit vollem Namen Universitäts- und Landesbibliotheken. Dieser Name ist Programm, da er zum Ausdruck bringt, dass die entsprechenden Bibliotheken nicht nur für Studierende zugänglich sind.
Der Zugang zum Lesesaal und damit auch zu den in großer Zahl zur Einsicht ausliegenden Zeitungen und Zeitschriften wird ohnehin nicht überprüft. Für das Ausleihen von Büchern ist ein Ausweis und für die Nutzung des Internets eine persönliche Kennung erforderlich.
Beides erhält auf Antrag jeder Bewohner des entsprechenden Bundeslandes. Die meisten Universitäts- und Landesbibliotheken bearbeiten einen derartigen Antrag sofort, so dass die Bibliothek bereits am Tag der Antragstellung benutzt werden kann. Die Benutzung der Einrichtungen der Universitäts- und Landesbibliothek ist ebenso kostenlos wie der dort vorhandene Internet-Zugang.
Das Recht auf die Benutzung der Bibliotheken durch Externe ist grundsätzlich auf die Universitäts- und Landesbibliothek beschränkt, die meisten Institutsbibliotheken stehen nur Studierenden offen. Im Einzelfall kann bei begründetem wissenschaftlichen Interesse aber ein Antrag auf ihre Nutzung gestellt werden.
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