Als Dozenten werden jene Personen bezeichnet, die an einer Bildungseinrichtung Wissen an interessierte und zugelassene Personen vermitteln.

Einsatzgebiete

Als Dozent wird in der Regel eine Lehrperson im Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie im Bereich der Weiterbildung bezeichnet. Dozenten an deutschen Hochschulen sind Professoren, Lehrbeauftragte oder wissenschaftliche Mitarbeiter.

Jedoch werden Dozenten nicht nur im wissenschaftlichen Lehrbereich benötigt. Auch an privaten Bildungsträgern, Volkshochschulen und auch der IHK (Industrie- und Handelskammer) sind Dozenten gefragte Lehrkräfte. Zusammengefasst werden Dozenten in folgenden Einrichtungen eingesetzt:

  • Universitäten und Hochschulen
  • Fachhochschulen
  • Private sowie staatliche Bildungsträger
  • Volkshochschulen
  • IHK (Industrie und Handelskammer)

Voraussetzung

Dozenten sind zum größten Teil Menschen, die sich berufen fühlen und auch die Begabung besitzen, anderen Wissen zu vermitteln. Dabei sind viele der Dozenten keine gelernten Lehrer.

Während zum Teil eine akademische Qualifikation vorausgesetzt wird, sind es unter anderen Umständen die praktische Erfahrung oder die künstlerischen Fähigkeiten, die eine Person für die Aufgabe eines Dozenten qualifizieren. Als ein Beispiel mag die Vorlesungstätigkeit hoher Führungskräfte aus dem Wirtschafts- oder Bankenbereich an Universitäten gelten. Ähnliche Beispiele ließen sich vor allem aus dem künstlerischen Bereich anführen.

Ein Problem an deutschen Hochschulen und Universitäten zeigt sich immer wieder darin, dass Dozenten zwar eine hohe wissenschaftliche und fachliche Qualifikation haben, es jedoch an pädagogischen Fähigkeiten, an einer entsprechenden Ausbildung, teilweise auch an der Bereitschaft zur Nutzung pädagogischer oder didaktischer Methoden innerhalb ihrer Lehrveranstaltungen mangelt.

Tipp der Redaktion

Der freiberufliche Dozent wird laut Sozialversicherungsrecht als ein selbständiger Lehrer geführt. Damit sind Dozenten auch voll in der Rentenversicherungspflicht. Ein Dozent muss sich innerhalb von drei Monaten, nachdem er diese Tätigkeit aufgenommen hat, sich bei seinem Rentenversicherungsträger selbständig anmelden.

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