Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstands benutzt wird.

Hintergrund

Eine Existenzgründung bedeutet regelmäßig ein Wandel im Lebensalltag. Beruflich ist die Selbständigkeit mit der Wahl des Berufs als Unternehmerin/Unternehmer verbunden: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um ein Unternehmen zu gründen, zu führen und zu steuern sowie Aufgaben zu lösen.

Hierzu gehören:

  • Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche
  • Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen
  • Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden
  • Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle
  • Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)

Persönlich formt die Unternehmerin / der Unternehmer Kultur und Charakter des Unternehmens und trägt die unternehmerische Verantwortung.

Genehmigungen

Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen.

Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) (oder der Handwerkskammer bei zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken sowie bei handwerksähnlichen Gewerben).

Die Mitgliedschaft in den Kammern ist verpflichtend. Bei Gewerbetätigkeit im Reisegewerbe (und nicht in stehenden Gewerbe) besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der HwK und in der IHK nur sofern der Gewerbetreibende zur Gewerbesteuer veranlagt sind (IHK-Gesetz § 2 Abs. 1).

Geschäftsplan

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel ein Geschäftsplan (Businessplan). Dieser enthält möglichst detaillierte Informationen zu den Gründern, zum Produkt, zum Markt und zur Finanzierung.

Gründungsarten

Es gibt eine Reihe von Gründungsarten, die sich voneinander fundamental unterscheiden:

  • Neugründung,
  • Übernahme,
  • Franchising,
  • Spin-off-Gründung ("Ableger eines schon existierenden Unternehmens"),
  • Beteiligung,
  • Kooperation,
  • Freiberuflichkeit,
  • Kleingründung

Für Studenten während des Studiums ist die Gründung eines Kleinunternehmens eine Option.

Existenzgründer-Planspiel

Zum spielerischen Erwerb von Fähigkeiten zur Existenzgründung werden in verschiedenen Institutionen (z. B. Schulen oder Universitäten) Existenzgründungswettbewerbe veranstaltet:

Der Deutsche Gründerpreis für Schüler (ehemals StartUp-Werkstatt) ist ein jährlich bundesweit stattfindendes Existenzgründer-Planspiel für Schüler ab 16 Jahren. Das Planspiel ist Teil der Initiative Deutscher Gründerpreis.

Dieser wird jedes Jahr in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger, Lebenswerk und Sonderpreis für herausragende unternehmerische Leistungen verliehen. Unterstützt wird Deutschlands größtes Existenzgründerplanspiel von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Während der Spielphase gründen die Schüler ein fiktives Unternehmen und lernen so spielerisch verschiedene Abschnitte der Planung und Realisierung einer Existenzgründung kennen. Die Spielplattform ist das Internet.

Tipp der Redaktion

Ein interessanter, nicht risikofreier Weg ins Berufsleben ist die Selbständigkeit. Dieser Weg sollte sorgfältig vorbereitet und überlegt werden. Wer ihn gehen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen. Hierzu finden sich an Hochschulen, aber auch staatlichen Stellen zahlreiche Services und Beratungen zum Thema Existenzgründung. Dazu gehören z.B. Informationen über Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten und Adressen von anderen Beratungsinstitutionen.

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