Für Studierende wird ein Arbeitszeugnis dann zum Thema, wenn sie ein Praktikum absolviert haben oder für die Zulassung an einer Hochschule praktische Erfahrung vorweisen müssen.

Es wird angeraten, sich darüber hinaus für jede längere Beschäftigung ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Im Falle einer Bewerbung lässt sich damit schon vorhandene Berufserfahrung belegen. Ein Arbeitszeugnis zu viel schadet nicht, kann aber im Endeffekt bei dem potenziellen Arbeitgeber den Ausschlag für ein Bewerbungsgespräch geben.

Lebenslauf

Wer in seinem Lebenslauf eine längere Beschäftigung angibt, sollte auch ein Arbeitszeugnis vorlegen können. Ansonsten sind die Angaben im Lebenslauf zweifelhaft oder es entsteht der Verdacht, dass die im Arbeitszeugnis attestierten Leistungen derart negativ sind, dass sich eine Vorlage des Papiers von selbst erübrigt.

Anspruch auf Arbeitszeugnis

Laut Gewerbeordnung (Paragraph 109) hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei wird als Mindeststandard ein einfaches Zeugnis verlangt, in dem wenigstens Angaben über Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit enthalten sind.

Äußert der Arbeitnehmer den entsprechenden Wunsch, so ist ihm ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, in dem auch Angaben zu Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz dokumentiert sind. Der Paragraph legt fest, dass die Angaben im Arbeitszeugnis "klar und verständlich formuliert" sein sollen und keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus dem Wortlaut oder der äußeren Form ersichtliche Aussage bezwecken.

Versteckte Bedeutung

Trotz der gesetzlichen Vorgaben, hat sich ein "Verschlüsselungssystem" herausgebildet, mit dem sich die Personalabteilungen auch jene unangenehmen, aber aus Sicht der Arbeitgeber notwendigen Wahrheiten mitteilen können.

Noten wie in der Schule gibt es in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht. Es gibt aber Formulierungen, die man fast wie eine Note lesen kann.

  • Note: sehr gut

    "Herr XY erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." oder "Wir waren mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden." oder "Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden."

  • Note: gut

    "Frau YX erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit." oder "Frau YX erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

  • Note: befriedigend

    "Mit der Arbeit von Frau O. in der Abteilung ... waren wir stets zufrieden." oder Frau O. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

  • Note: ausreichend

    "Herr L. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.

  • Note: mangelhaft

    "Der Mitarbeiter M. war stets bemüht seine Aufgaben zu erfüllen." Übersetzung: Mit dieser Aussage wird deutlich: er war bemüht, aber hat es nicht geschafft.

  • Note: ungenügend

    "Kollege X. war nach Kräften bemüht." Mit dieser Aussage wird angedeutet, dass der Mitarbeiter überhaupt nicht zurecht gekommen ist.

Besondere Eigenschaften

Kritisch werden Personalchefs, wenn Nebensächlichkeiten oder Selbstverständlichkeiten hervorgehoben werden. Beispiel: "Herr L. war stets pünktlich." Das deutet in der Regel darauf hin, dass alles andere eher schlecht war.

Je nach Beruf und Position sollten selbstverständlich auch einige wichtige Eigenschaften lobend erwähnt werden (z.B. Urteilsvermögen, Organisationsgeschick, Verhandlungstalent).

Sollten sich allerdings folgende Umschreibungen in einem Arbeitszeugnis widerfinden, ist es angeraten, nochmals mit dem Personalchef ins Gespräch zu gehen.

  • nichtumgesetztes Fachwissen: "um Verbesserungsvorschläge bemüht"
  • nichts geleistet: "gewissenhaft gearbeitet"
  • erfolglos: "im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt"
  • leistungsschwach: "mit großem Eifer an die Aufgaben"
  • keine Eigeninitiative: "alles ordnungsgemäß erledigt"
  • Alkoholprobleme: "Geselligkeit"
  • Vorlaut, aber nichts dahinter: "verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen"
  • Konflikte mit dem Chef: "toleranter Mitarbeiter"
  • Intimität mit Kolleg/Innen: "Einfühlungsvermögen"
  • rechthaberisch/angeberisch:"wußte sich zu verkaufen."

Tipp der Redaktion

Berufserfahrung ist ein enormer Wettbewerbsvorteil, auf der Suche nach einem guten Arbeitgeber. Daher gilt grundsätzlich: für jedes Praktikum und jede (längere) Beschäftigung ein Arbeitszeugnis geben lassen. Denn fast jeder Arbeitgeber wird nach solchen Zeugnissen fragen, wenn im Lebenslauf Berufserfahrung angegeben wird.

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