ECTS ist eine Abkürzung für "European Credit Transfer and Accumulation System“ und wurde im Zuge des Bologna Prozesses eingeführt.

Transparente Leistung

Eines der postulierten Ziele des Bologna-Prozesses war die Erleichterung der Mobilität Studierender. Zentrales Instrument, um die für dieses Ziel erforderliche Transparenz von Studienleistungen zu erreichen, ist ein einheitliches Punktesystem.

Mit Hilfe des European Credit Transfer System ECTS werden quantifizierbare Studienleistungen gutgeschrieben bis die für den angestrebten Abschluss erforderliche Punktzahl erreicht ist.

Ablauf

Für jedes Studienmodul wird eine Anzahl von Kreditpunkten ausgeschrieben. In jedem Studienjahr müssen Studierende eine bestimmte Menge von Punkten sammeln, die akkumuliert Auskunft über die Studienleistungen geben.

Wenn ein Auslandsaufenthalt eingeplant ist, kann mit Hilfe der an der ausländischen Zielhochschule zu erreichenden ECTS-Punkte der Studienfortschritte kalkuliert werden. Dieses Verfahren erlaubt Auslandserfahrungen ohne Zeitverlust durch komplizierte Anerkennungsprozesse.

Bewährtes System

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) basiert auf einem Punktesystem, das bereits in den 1980er Jahren für die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen des EU-Programms "Erasmus" entwickelt wurde. Das Programm unterstützt den für eine europäische Vertiefung förderlichen Akademikeraustausch.

Damit Studienleistungen anderer europäischer Hochschulen an der eigenen Hochschule leichter anerkannt werden konnten, wurden für den Transfer Kreditpunkte eingeführt.

Für die Einführung des ECTS als Studienstandard wurde das bewährte System unter Mitwirkung europäischer Bildungsfachleute und -institutionen an die Anforderungen einer gesamteuropäischen Studientransparenz angepasst.

Quantifizierbare Leistungen

Die Anrechnung und Akkumulation von Studienleistungen setzt deren Quantifizierbarkeit voraus.

Anders als subjektiv und objektiv bewertbare wissenschaftliche Leistungen inhaltlicher und formaler Natur, werden mit dem neutralen ECTS auch das Lernvolumen und der Arbeitsaufwand berücksichtigt.

Die angesammelten Kreditpunkte stellen somit den erbrachten Aufwand dar.

Übersicht von Studienleistungen

Übersicht der Studienleistungen anhand bestimmter Kreditpunkte:

  • 1 ECTS-Punkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden.
  • 60 ECTS-Punkte entsprechen einem vollständigen Studienjahr.
  • 180 ECTS-Punkte sind für den grundständigen Bachelorabschluss nachzuweisen.
  • Zusätzliche 90 bis 120 ECTS-Punkte sind für den Masterabschluss notwendig.

Anerkennung

Zur Anerkennung der Kreditpunkte müssen Studierende in Prüfungen belegen, dass die Lernziele tatsächlich erreicht wurden. Außerdem können weitere formale Voraussetzungen notwendig sein, um am Ende eines Studienhalbjahres die vorgesehenen Kreditpunkte der belegten Module gutgeschrieben zu bekommen. Diese zusätzlichen Belege können

  • Präsenzbescheinigungen,
  • Praktikumsnachweise,
  • Hausarbeiten
  • oder Referate sein.

An die Stelle von Noten treten im ECTS sogenannte Leistungspunkte nach einem festgelegten Bewertungsschema (ECTS Grades).

Individuelle Benotungen tatsächlicher Leistungen werden ersetzt durch die vergleichende Klassifizierung in die Gruppen A bis E sowie FX für unzureichende Studienleistungen.

Insofern müssen Außenstehende (Unternehmen oder andere Hochschulen) bei der Beurteilung einer Note die Konzeption des Studiengangs berücksichtigen.

Tipp der Redaktion

Im ECTS sind Leistungen oftmals mehrfach anrechenbar. Das bedeutet, Scheine und Prüfungen können für ein Zweitstudium oder Doppelstudium Anerkennung finden. Informieren sie sich rechtzeitig an ihrer Hochschule welche Vorlesungen kein zweites mal besucht werden müssen.

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