LL.M. ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung des akademischen Grades eines Master of Laws (Magister der Rechte).

Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben.

Dauer und Schwerpunkte

Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten.

An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.

Der Master of Laws ist ein Postgraduierten-Abschluss im Rahmen eines Postgradualen Studium, der im Regelfall von Juristen erworben wird, dessen Erwerb aber auch anderen Hochschulabsolventen offensteht.

Master of Law in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen der ersten juristischen Prüfung (ehemals erstes juristisches Staatsexamen) das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung erfolgt hier lediglich im universitären Teil der Prüfung oder in Aufbaustudiengängen.

Nach dem Abschluss des 1. und/oder 2. juristischen Staatsexamens besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen eines postgradualen Aufbaustudiengangs eine tiefergehende fachliche Spezialisierung vorzunehmen und den akademischen Grad eines "Legum Magister" bzw. "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben.

Einige Postgraduiertenstudiengänge gibt es in Deutschland auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und des Europarechts (LL.M.Eur.) und deren jeweiligen entsprechenden Spezialisierungsmöglichkeiten.

Abschluss

Im angloamerikanischen Bereich wird meist der Name der Universität, an dem der LL.M. erworben wurde, an den Titel angefügt.

In Deutschland ist es üblich, die spezifische Fachrichtung durch einen Zusatz anzuzeigen: LL.M. oec. steht beispielsweise für einen Magister des Wirtschaftsrechts.

Während in Deutschland der Schwerpunkt der LL.M.-Studiengänge auf der Spezialisierung innerhalb eines Rechtsgebietes liegt, finden sich an ausländischen Hochschulen eher Kurse, die das internationale Recht behandeln, sich auf das Landesrecht konzentrieren oder bei denen Rechtsvergleichung im Mittelpunkt steht.

Anbieter und Hochschulen

Tipp der Redaktion

Angesichts der schwer zu überblickenden Vielfalt an Kursangeboten, ist jedem Interessenten frühzeitige Informationssuche zu empfehlen.

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