Unter Zweitstudium wird ein grundständiges Studium verstanden, das nach dem Abschluss eines ersten grundständigen Studiums begonnen wird.

Dabei handelt es sich nicht um ein weiterführendes, postgraduales Studium, wie ein Masterstudium. Für ein Zweitstudium wird also kein Abschluss eines grundständigen Studiums benötigt. Derselbe Studiengang kann demnach auch von anderen Studierenden als Erststudium aufgenommen werden.

Unterschiede

Oftmals wird das Zweitstudium mit einem Doppelstudium oder dem Parallelstudium verwechselt. Allerdings wird bei diesen beiden Formen das Studium zweier Studiengänge parallel durchgeführt, ohne dass zunächst eines der beiden abgeschlossen sein muss.

Auch die konsekutiven oder nicht-konsekutiven Master-Studiengänge, also das postgraduale Studium, zählt nicht unter den Begriff des Zweitstudiums, weil hierfür ein Hochschulabschluss notwendig ist.

Für das Zweitstudium dagegen gelten die Voraussetzungen des Hochschulzugangs im gleichen Maße wie bei der Aufnahme des ersten Studienganges.

Bis auf diejenigen der Berufsakademien werden die Abschlüsse aller Hochschulen als Erststudium gewertet, unabhängig ob es sich um eine Universität oder beispielsweise um eine Kunsthochschule handelt.

Voraussetzungen

Der Zweitstudent hat dieselben Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen wie ein Erststudierender. Allerdings wird eine Quote von 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber freigehalten. Die Zulassung hängt von der Qualität des ersten Studienabschlusses und den Motiven für das Zweitstudium ab.

Dabei werden jene Bewerber bevorzugt, die das Zweitstudium für ihren angestrebten Beruf brauchen, etwa wenn ein Medizin- und ein Zahnmedizinstudium für eine Tätigkeit als Kieferchirurg notwendig sind.

Die Beweggründe der Bewerber werden seitens verschiedener Hochschulen in Kategorien unterteilt und innerhalb dieser Kategorien nach Punkten bemessen. Unterschieden werden zwingende / besondere / sonstige berufliche Gründe, sowie wissenschaftliche und sonstige Gründe. Das Zweitstudium kann nur in Ausnahme- beziehungsweise Härtefällen durch BAföG gefördert werden.

Sinnhaftigkeit

Es gibt unterschiedliche Gründe, die für eine Aufnahme eines Zweitstudiums sprechen. Sinnvoll ist das Zweitstudium, wenn der angestrebte Beruf den Abschluss zweier verschiedener Studiengänge notwendig macht.

Weiterhin können wissenschaftliche Gründe ein Zweitstudium erfordern. Wer eine Tätigkeit in der Wissenschaft und Forschung plant oder sein Erststudium auf diese Weise wertvoll ergänzen kann, für den bietet sich ein Zweitstudium an.

Grundsätzlich macht ein Zweistudium immer dann Sinn, wenn die Attraktivität des Studierenden auf dem Arbeitsmarkt signifikant gesteigert werden kann.

Allerdings ist das Zweitstudium keine Alternative zu Trainee-Programmen oder Praktika, da der Praxisaspekt durch ein Zweitstudium nicht abgedeckt wird.

Probleme und Alternative

Studenten die sich für ein Zweistudium entscheiden, sollten sich im Klaren darüber sein, dass auch hierfür Studiengebühren anfallen. Auch besteht in der Regel kein Anspruch auf BAföG zur finanziellen Entlastung. Zudem muss auch für dieses Studium wieder eine gewisse Zeit investiert werden, in der man dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich zur Verfügung steht.

Daher sind Alternativen zu einem Zweitstudium im Vorfeld zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, ein duales Studium zu absolvieren. Das heißt, der Student ist bei einem Unternehmen beschäftigt, welches mit einer Hochschule kooperiert.

Auf diese Weise beginnt zum einen das Berufsleben, und zum anderen führt man ein vollwertiges Studium durch.

Eine weitere Möglichkeit stellt das Fernstudium dar. Nebenberuflich kann von zu Hause aus das Studienmaterial bearbeitet werden.

Tipp der Redaktion

Ein Zweitstudium ist keine einfache Entscheidung. Es ist eine enorme Investition von Zeit und Geld. Daher ist ein Zweitstudium nur dann zu empfehlen, wenn es der gewünschte Beruf unabdingbar macht (oftmals im medizinischen Bereich). Ansonsten können Zusatzqualifikationen auch berufsbegleitenden erworben werden.

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