Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung und beschreibt eine Lehrstelle an einer deutschen Hochschule.

Diese Position wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Ziel war es jungen Wissenschaftlern mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen.

Ziele

Ziel dieser Neuerung war es, jungen Wissenschaftlern mit einer hervorragenden Promotion einen Zugang zu Forschung und Lehre zu verschaffen, ohne dass davor die Habilitation als zeit- und kraftraubende Barriere steht.

Zudem sollte

  • das Alter bei der Erstberufung zum Professor gesenkt werden,
  • die internationale Anschlussfähigkeit hergestellt,
  • die Zahl von Frauen und ausländischen Wissenschaftlern erhöht
  • und die wissenschaftliche Karriere besser planbar gemacht werden.

Aufgaben

Die Aufgaben der Juniorprofessoren an Hochschulen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen anderer Professoren. Sie bestehen hauptsächlich in der eigenverantwortlichen Durchführung von universitärer Forschung und Lehre.

Bei der Juniorprofessur handelt es sich jedoch um eine befristete Qualifikationsstelle, mit geringerem Gehalt, geringerer Ausstattung und geringerer Lehrverpflichtung.

Die Lehrverpflichtung wird durch Landesverordnungen festgesetzt und beträgt normalerweise vier bis fünf Semesterwochenstunden bei Juniorprofessoren statt acht bis neun wie bei anderen Professoren.

Dauer

Juniorprofessoren werden in der Regel für drei Jahre angestellt oder verbeamtet. Danach folgt eine Zwischenevaluation, die bei positivem Ausgang zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um weitere drei Jahre führt.

Bei negativem Ausgang, wenn also die wissenschaftliche Karriere als nicht möglich eingestuft wird, kann das Arbeitsverhältnis um ein Jahr verlängert werden, um den Übergang in den Arbeitsmarkt leichter zu machen.

Je nach Landesrecht kann nach einer weiteren Evaluation nach Ablauf der drei Verlängerungsjahre der Juniorprofessor auf eine Lebenszeitprofessur übernommen werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Juniorprofessur sind in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher - die meist durch eine hervorragende Promotion bewiesen wird - oder künstlerischer Arbeit. Im Bereich Medizin ist meist die Anerkennung als Facharzt erforderlich.

Die Befristungsregel besagt, dass die Promotionsphase und unter Umständen die Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht mehr als sechs Jahre dauern darf.

Tipp der Redaktion

In einigen Fachbereichen wird die Habilitation auf absehbare Zeit die Regelqualifikation bleiben, da dort die Haltung gegenüber der Juniorprofessur von abwartender Skepsis bis zu völliger Ablehnung reicht. Das trifft insbesondere in den Geistes- und Rechtswissenschaften sowie der Medizin zu. In anderen Disziplinen, wie z.B. der Physik, überwogen bereits 2010 alternative Qualifikationsformen - Juniorprofessuren und andere Nachwuchsgruppenleitungen - gegenüber der klassischen Habilitation an einem Lehrstuhl.

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