Die Habilitation ist die höchste Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrberechtigung, Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (Venia Legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist.

Ziel

Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.

An einigen Fakultäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) verliehen, die dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist.

Zahlreiche Fakultäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doctor habilitatus, kurz: Dr. habil.), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt.

Vorrausetzung

Die Habilitation wird erst nach eingehender Beurteilung des Habilitanden durch eine Habilitationskommission erteilt. Sie ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachzuweisen sind. Voraussetzungen sind in der Regel:

  • die vorherige Promotion, mit der die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen bescheinigt wurde,
  • ein Betreuer – Habilitationsvater / Habilitationsmutter,
  • das vorliegen einer Habilitationsschrift,
  • das Vorlegen sonstiger Veröffentlichungen,
  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre. Wenn diese noch fehlt, wird sie anhand einer Reihe von Probevorlesungen festgestellt.

Zunächst sind aber formale Voraussetzungen zu prüfen, zu denen u. a. die persönliche Unbescholtenheit gehört.

Habilitationsschrift

Eine Habilitationsschrift ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit.

Eine Habilitationsschrift wird generell im Rahmen der Habilitation zum Erwerb der Lehrberechtigung (in der Regel einer Professur) an einer wissenschaftlichen Hochschule vorgelegt.

Im Gegensatz zu einer Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll.

Des Weiteren muss sie neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen.

Damit ist die Habilitationsschrift die anspruchsvollste akademische Qualifikationsschrift im deutschsprachigen Hochschulwesen.

Habilitationsverfahren

Das Recht, Habilitationsverfahren durchzuführen, liegt bei den Fakultäten oder Fachbereichen einer Universität oder gleichrangigen Hochschule.

Die Bedingungen für die Habilitation sind in Deutschland im Rahmen der Landesgesetze in der Habilitationsordnung einer jeden Hochschule festgelegt und umfassen als Vorbedingung die Promotion, sodann die Habilitationsschrift (opus magnum, lateinisch: „großes Werk“) oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen herausragender Qualität (kumulative Habilitation).

Weiterhin sind üblich eine mündliche Prüfung mit einem Fachvortrag vor der Fakultät, anschließender eingehender wissenschaftlicher Aussprache in Form eines Kolloquiums, auch als Disputation bezeichnet, sowie einer öffentlichen Vorlesung. Die pädagogisch-didaktische Eignung wird meist durch eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung nachgewiesen.

Tipp der Redaktion

Seit Einführung der Juniorprofessur im Jahre 2002 besteht auch die Möglichkeit, ohne Habilitation direkt nach der Promotion eine Lehrtätigkeit an einer Hochschule auszuüben. Voraussetzung ist in der Regel eine herausragende Promotion.

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