Die internationale Vergleichbarkeit von Studium und Lehre gehört zu den Kernanliegen des Bologna-Prozesses. Um dieses Kriterium sowie eine konkurrenzfähige Qualität der von den Hochschulen angebotenen Studienprogramme zu sichern, ist die Arbeit des Akkreditierungsrates zentral. Als Koordinierungsstelle bestimmt er maßgeblich den Erfolg der Studienreform.

Der als Stiftung organisierte Akkreditierungsrat (AR) wurde 1998 gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Bonn. Er soll das System der Qualitätssicherung deutscher Studiengänge durch Akkreditierung der ihrerseits mit Akkreditierungen von Programmen und Hochschulsystemen beschäftigten Institutionen organisieren. Nach der Akkreditierung durch eine vom AR zugelassene Einrichtung können Hochschulen und Programme das Siegel des Akkreditierungsrates tragen.

Aufgaben und Schwerpunkte

Der AR ist eingerichtet worden, um Organisationen zu begutachten, die im Zuge des Bologna-Prozesses System- und Programmakkreditierungen durchführen. Teilweise unter Auflagen akkreditiert der Rat die Arbeitsweise und Kriterien von Akkreditierungsinstitutionen. Erst nach dem Erfüllen aller Auflagen können die bewerteten Einrichtungen ihre Arbeit mit der Legitimation des Akkreditierungsrates aufnehmen.

Die Arbeit des Akkreditierungsrates ist darauf ausgerichtet, die Qualität von Forschung und Lehre in Deutschland auf hohem Niveau zu halten. Die Dokumentation erreichter Qualitätsstufen hilft zusätzlich bei der Sicherung des Ansehens und der Optimierung des Entwicklungsprozesses des Wissenschaftsstandortes Deutschland. Die Information über abgeschlossene Akkreditierungsverfahren und die Vertretung deutscher Interessen gegenüber europäischen und ausländischen Hochschulen dient der Weiterentwicklung anerkannter Standards.

Zusammensetzung des Rates und Selbstverständnis

Der Akkreditierungsrat besteht aus

  • vier Hochschulvertretern/-vertreterinnen,
  • vier Ländervertretern/-vertreterinnen,
  • fünf Vertretern/-vertreterinnen der Berufspraxis,
  • zwei Studierenden
  • zwei internationalen Vertretern/-vertreterinnen und
  • einer Person als Agenturvertretung.

Sämtliche Mitglieder werden für vier Jahre bestellt und durch die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz berufen.

Der Akkreditierungsrat folgt bei seiner Definition von Qualitätsmaßstäben Prämissen, die ausführlich der Selbstdarstellung zu entnehmen sind. Wichtige Eckpunkte der Qualitätsleitlinien sind

  • die Eigenverantwortung der Hochschulen,
  • die Definierbarkeit überprüfbarer Kriterien für Lehre und Studium,
  • die Übereinstimmung von postuliertem Studienziel und Zielerfüllung,
  • die Verfahrenstransparenz der Akkreditierung und
  • die Kooperation aller Beteiligten.

Rahmenbedingung der Begutachtung von Akkreditierungsorganisationen Die Akkreditierung durch den AR ist durch ein umfangreiches legislatives Gerüst umgrenzt. Mehr als zehn gesetzgeberische Akte (Geschäftsordnungen, Beschlüsse, Satzungen, und Gesetze) bilden den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen ein Akkreditierungsverfahren abläuft. In klar definierten Vorgaben, die von den Befugnissen einzelner Akteure über die Arbeitsweise der Gutachter bis zur Festlegungen der fälligen Akkreditierungsgebühren reichen, bleibt überschaubarer Raum für individuelle Ermessensspielräume.

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