Die föderative Struktur Deutschlands erschwert die Koordination in vielen Politikbereichen. Auf dem Gebiet der (Hochschul-)Bildung, die vollständig in der Länderhoheit liegt, wurde bereits wenige Jahre nach Gründung der Republik mit dem Wissenschaftsrat eine Institution ins Leben gerufen, die eine gemeinsame, strategische Wissenschaftsförderung ermöglicht. Gegenwärtig liegt die zentrale Funktion des Rates in der Vermittlung zwischen privaten und öffentlichen Interessen.

Der Wissenschaftsrat (WR) ist die zentrale bundesdeutsche Institution zur Vermittlung zwischen verschiedenen wissenschaftspolitischen Interessen. Der WR wurde 1957 gegründet und ist damit das älteste Beratungsgremium in Wissenschaftsfragen in Europa. Er hat seinen Hauptsitz in Berlin und unterhält eine Geschäftsstelle in Köln.

Aufgaben und Schwerpunkte

Als Beratungsinstitution hat der WR nur am Rand Berührungspunkte zu den operativen Ebenen der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft. Er bündelt Kompetenzen und strukturiert die Fortentwicklung der bundesdeutschen Wissenschaft. Schwerpunktmäßig sind es drei Meta-Ziele, die der Rat im Rahmen der Hochschul- und Wissenschaftspolitik verfolgt:

  • Effizienzsteigerungen in Forschung und Lehre durch ständige Aktualisierung vorhandener Strukturen,
  • Erhalt und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im internationalen Kontext und
  • Förderung der Zusammenarbeit von öffentlicher und privater Forschung mit dem Ziel der Innovationssteigerung und internationalen Kooperation.

Das Verfolgen der übergeordneten Ziele soll die deutsche Forschung in der Welt konkurrenzfähig halten und gleichzeitig den Aufwand finanzieller Ressourcen an die tatsächlichen Erfordernisse anpassen.

Zusammensetzung des Rates

Bundesregierung und Länderregierungen sind gleichberechtigte Träger des föderativen Instruments WR. In der Vollversammlung, bei der die 32 Mitglieder der "Wissenschaftlichen Kommission" und die 22 Mitglieder der "Verwaltungskommission" zusammentreten, werden gemeinsame Beschlüsse mit der für einen tragfähigen Konsens notwendigen Zweidrittelmehrheit gefasst.

Die Zusammensetzung beider beschlussfassender Kommissionen ist eindeutig geregelt:

  • In die "Wissenschaftliche Kommission" werden 24 Vertreter(innen) der wichtigsten deutschen Forschungseinrichtungen sowie acht Vertreter(innen) des öffentlichen Lebens berufen.
  • In der "Verwaltungskommission" werden die Länder von je einer Person und der Bund von weiteren sechs Entsandten mit gewichteten Stimmen vertreten.

Arbeitsweise des Rates

Die operativen Wissenschaftseinrichtungen erhalten vom WR Hinweise zur Optimierung vorhandener Strukturen. Neben dem Erhalt der Leistungsfähigkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem Entwicklungsperspektiven und die Finanzierung aller Maßnahmen und des laufenden Betriebs von Interesse.

Auf politischer Ebene berät der WR in Detailfragen zu strukturellen Aspekten bei der Ausgestaltung von Forschung und Lehre. Auch die neutrale Begutachtung und Steuerung ausgewählter Disziplinen kann vom WR thematisiert werden.

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