"Das habe ich doch schon gemacht": Anrechnung von Vorleistungen

Haben Sie bereits ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung gemacht und möchten nun weiter oder etwas Anderes studieren? Dann bringen Sie unter Umständen Vorleistungen mit, die auf den gewünschten Studiengang angerechnet werden können

Montag, 17 September, 2018

Haben Sie bereits ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung gemacht und möchten nun weiter oder etwas Anderes studieren? Dann bringen Sie unter Umständen Vorleistungen mit, die auf den gewünschten Studiengang angerechnet werden können – verschiedene Bedingungen und Kriterien müssen dafür allerdings erfüllt sein.

Generell: wann kann etwas angerechnet werden?

„Prinzipiell gilt: Eine Anrechnung ist möglich, wenn Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertig sind, also in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums an der APOLLON Hochschule im Wesentlichen entsprechen,“ erklärt Jasmin Schmidt vom Anrechnungsservice der Hochschule. „Die Anrechenbarkeit bestimmter Vorleistungen auf den späteren Studiengang prüfen wir für unsere Studienbewerber und Studierenden gerne kostenlos und unverbindlich.“

Frühzeitig erkundigen

So, oder so ähnlich, sehen das viele Hochschulen in Deutschland. Schon bevor Sie einen Studiengang aufnehmen, sollten Sie sich daher erkundigen, welche Fächer und Module für diesen Studiengang notwendig sind und ob Sie gegebenenfalls früher erbrachte Leistungen anerkannt bekommen und sich so Zeit und vielleicht auch Geld sparen.

Studienleistungen aus dem Ausland

Selbst, wenn Sie im Ausland studiert haben, sind Studienleistungen oft übertragbar. Dafür wurde in Europa sogar extra das ECTS-System eingeführt, mit dem anhand eines Punkte-Systems Studienleistungen anerkannt und übertragen werden können sollen. Das hilft Studierenden nach dem Auslandsstudium, aber auch Ihnen, wenn Ihr erster Abschluss aus dem Ausland stammt. Das gilt zumindest, solange Ihre Studienleistungen im Rahmen des Bologna-Prozesses erbracht worden sind, denn die ECTS-Punkte wurden erst damit flächendeckend eingeführt.

Sofort bei Studienbeginn anrechnen lassen!

Doch Sie sollten sich möglichst früh an Ihre Hochschule wenden. Denn erstens haben Sie dann Klarheit darüber, welche Leistungen Ihnen tatsächlich angerechnet werden, und zweitens gibt es teilwese zeitliche Beschränkungen. Im Falle der APOLLON-Hochschule sehen diese wie folgt aus: „Ob sie ihre Unterlagen vor oder nach Studienbeginn einreichen möchten, bleibt ihnen überlassen, beachten sollte man aber, dass Vorleistungen nur bis zu einem halben Jahr nach Studienbeginn angerechnet werden können,“ erläutert Schmidt.

Eine Anrechnung ist in der Regel möglich bei:

  • Studienleistungen, die im Rahmen eines angefangenen oder beendeten Studiums erbracht wurden – dies ist auch interessant für Studienabbrecher oder -wechsler
  • Personen mit abgeschlossenen Ausbildungen in einem relevanten Fachgebiet
  • Weiterbildungen
  • Absolvierten Zertifikatskursen an der gleichen Hochschule

Was bringt mir das?

„Im besten Fall Zeit und Geld: Eine Anrechnung von Vorleistungen bringt häufig eine finanzielle und zeitliche Ersparnis, denn pro 5 angerechneten Credits wird jeweils eine Rate vom Ende des Ratenplans sowie ein Studienmonat gekürzt,“ so Schmidt. 

Darüber hinaus bringt Ihnen die Möglichkeit, sich Leistungen anrechnen zu lassen, auch die Mögchkeit, in ein Fernstudium „hineinzuschnuppern“ und somit einen Überblick darüber zu bekommen, wie das Online-Studium funktioniert und ob es sich für Sie eignet. Oft erhalten Sie dafür Zertifikate oder einen Abschluss in nur einem Modul, das Sie sich hinterher anrechnen lassen können.

Anrechnung von subakademischen Leistungen und Zertifikatskursen

Obwohl eine Weiter- oder Berufsausbildung und ein akademisches Studium nach den Richtlinien des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) nicht als qualitativ gleichwertig einzustufen sind, hat sich die APOLLON Hochschule dafür entschieden, in bestimmten Fällen Ausnahmen für eine Anrechnung zu gewähren.