MBA-Studium – Sinnvoll für Juristen?

Ein Master of Business Administration (MBA) bedeutet gerade für Juristen eine ideale Ergänzung seiner Qualifikation. Während Gesetzesbücher und Paragraphen zu seinem juristischen Grundwissen gehören, sind Kostenrechnung, Marketingstrategien und Personalfü

Freitag, 3 Dezember, 2010

Ein Master of Business Administration (MBA) bedeutet gerade für Juristen eine ideale Ergänzung seiner Qualifikation. Während Gesetzesbücher und Paragraphen zu seinem juristischen Grundwissen gehören, sind Kostenrechnung, Marketingstrategien und Personalführung eher Neuland für einen studierten Juristen.

Trotzdem sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse heute unabdingbar, denn auch die Führung einer Kanzlei unterscheidet sich nur wenig von der eines Unternehmens. Deshalb gehört betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen zu den notwendigen Kenntnissen, um in der juristischen Beratung wirtschaftlicher Unternehmen tätig zu sein. Die hauptsächliche Aufgabe der Juristen in der freien Wirtschaft ist es heute, betriebswirtschaftliche Fragen fundiert zu beurteilen und hinsichtlich rechtlicher Fragen abzusichern.

Gerade für höhere Positionen in größeren Unternehmen ist das Wissen um betriebswirtschaftliche Abläufe zwingend erforderlich. Insbesondere ist eine interdisziplinäre Sichtweise der juristischen und wirtschaftlichen Tatbestände gefordert.

So berichten dann auch Absolventen des MBA-Studiums an der Handelshochschule Leipzig (HHL), dass ein Jurist ein Unternehmen niemals vollumfänglich beraten könne, wenn nicht ein grundlegendes Verständnis zu Unternehmens- und Projektfinanzierung, zur Steuerung der Produktabläufe, zur Mitarbeiterführung und zu Vertrieb und Logistik gegeben sei.

Selbst die Beziehungen des Unternehmens zu Gesellschaftern und Kapitalgebern, zu Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern seien nur mit ökonomischem Fachwissen wirklich fundiert zu beurteilen. Der Zusatzstudiengang MBA in General Management vermittelt letztlich einen kompakten Gesamtüberblick über alle relevanten Unternehmensbereiche, wobei durch das unterschiedliche berufliche und akademische Wissen der anderen Absolventen auch ein sehr interdisziplinärer und übergreifender Austausch sichergestellt sei – eine echte Bereicherung des Studiengangs.

Ähnliche Erfahrungen haben auch Absolventen gemacht, die nach dem Abschluss in einer Kanzlei tätig waren. Für die erfolgreiche Führung einer Kanzlei seien wirtschaftliche Grundkenntnisse zwingend erforderlich, so die Absolventen. Letztlich schauen Juristen und Wirtschaftler auf die gleiche Welt eines Unternehmens – wobei jeder seinen spezifischen Blickwinkel sieht. Für das gegenseitige Verständnis und eine befruchtende Zusammenarbeit ist ein grundlegendes Verständnis in beiden Bereichen unabdingbar.