Die berufliche Weiterbildung und lebenslages Lernen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, um im Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und sein Profil auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ab Dezember 2008 führt der Staat die "Bildungsprämie" ein, um Verbraucher bei der beruflichen Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Die Bildungsprämie besteht aus insgesamt drei Komponenten:

Prämiengutschein

Beim Prämiengutschein erhalten Verbraucher einmal jährlich einen Zuschuss über die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro.

Beispiel: Bei einer Weiterbildung mit Kosten in Höhe von 308 Euro wäre die Förderung gänzlich ausgeschöpft und der Staat würde genau die Hälfte übernehmen.

Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutschein ist ein Jahreseinkommen bis maximal 20.000€ bzw. 40.000€ für Ehepaare. Zudem müssen Verbraucher mindestens die gleiche Summe bzw. 500 Euro selber finanzieren.

Startschuss für den Prämiengutschein ist der 1. Dezember 2008.

Weiterbildungssparen

Beim Weiterbildungssparen können Spareinlagen, die durch vermögengswirksame Leistungen angespart wurden, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung entnommen werden, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Startschuss für das Weiterbildungssparen ist der 1. Januar 2009.

Weiterbildungsdarlehen

Das Weiterbildungsdarlehen gilt für alle Verbraucher unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Einkommensform. Mit dem Weiterbildungsdarlehen können auch teure Weiterbildungen durch staatliche Banken oder Sparkassen zu günstigen Konditionen ohne individuelle Bonitätsprüfung finanziert werden.

Der Start für das Weiterbildungsdarlehen soll im Frühjahr 2009 erfolgen.

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