Unter Bildungsguthaben versteht man die Anzahl an Semestern, die man studieren darf, ohne Langzeitstudiengebühren zahlen zu müssen.

Der Begriff "Bildungsguthaben" steht im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Wiedereinführung von Studiengebühren. In den 1970er Jahren waren an den Universitäten der Bundesrepublik Deutschland die Studiengebühren abgeschafft worden.

Ende der 1980er Jahre begann die Diskussion erneut, unter anderem wurde dabei der Vorschlag der "Bildungsgutscheine" gemacht.

Regelung

Das Bildungsguthaben liegt etwa beim 1.5 fachen der Regelstudienzeit. Langzeitstudiengebühren werden nicht in allen Ländern erhoben. Seitdem in einigen Bundesländern zum SS 2007 die allgemeinen Studiengebühren eingeführt wurden, entfallen die Langzeitstudiengebühren teilweise.

Manche Bundesländer behalten sich aber weiterhin das Recht vor, bei Überschreitung des 1.5 fachen der Regelstudienzeit zusätzlich zu den Studiengebühren, Langzeitstudiengebühren zu erheben.

Ziel

Mit dem Bildungsguthaben will man erreichen, dass Studenten unnötig lange an einer Hochschule ihrem Studium nachgehen. Man belastet sie dann mit den Langzeitgebühren, um die sogenannten Bummelstudenten praktisch wachzurütteln.

Fachwechsel

Das Bildungsguthaben gilt für das Erststudium, die eingeplante Zeitdauer übertrifft die Regelstudienzeit, bietet also ein Sicherheitspolster.

Problematisch ist, dass das Bildungsguthaben auch dann aufgebraucht wird, wenn man sein Fach wechselt, also faktisch ein neues Studium mit entsprechender Regelstudienzeit beginnt.

Tipp der Redaktion

In den Bundesländern ohne Studiengebühren ist das Bildungsguthaben eine enorme finanzielle Entlastung. Daher sollte sich jeder angehende Student über sein künftiges Studium gut informieren und sich sicher sein das richtige zu studieren.

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