Ein Aufbaustudium ist im Prinzip nichts anderes als eine berufliche Weiterbildung. Im Studium oder im Beruf erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse werden in eine spezielle Richtung vertieft.

Die Grundrichtung eines Aufbaustudiums zielt auf die berufliche Nutzung und die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hiermit soll fehlende Praxisnähe des Erststudiums abgefedert und interdisziplinäres Wissen erworben werden.

Anbieter und Programme

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es inzwischen weit über 1.000 Angebote für Aufbaustudiengänge aus allen Bereichen.

Ein Aufbaustudium kann sowohl an einer staatlichen Hochschule als auch an einer privaten Institution absolviert werden. Klassischerweise sind Aufbaustudiengänge Vollzeitprogramme mit Anwesenheitspflicht wie bei einem gewöhnlichen Studium. Diese sind in der Regel nach einem bis vier Semestern abgeschlossen.

Berufsbegleitende Studiengänge

Allerdings werden immer mehr Teilzeitangebote präsentiert, bei denen das Aufbaustudium während der Arbeit berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden kann. Das ist durchaus bequem und praktisch, dauert aber auch deutlich länger.

Berufsbegleitende Studiengänge können abends und am Wochenende oder als Fernstudium durchgeführt werden. Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Umzug nicht möglich ist, der gewünschte Studiengang aber nicht vor Ort angeboten wird.

Immer mehr Programme sind modular aufgebaut, so dass entweder der ganze Studiengang oder aber nur Teilbereiche absolviert werden können. Letzteres ist besonders für all diejenigen interessant, die bereits Vorkenntnisse, etwa aus einer früheren Ausbildung oder einem Job mitbringen.

Drei Arten von Aufbaustudiengängen

  • Konsekutive Studiengänge:

    Das sind in der Regel Bachelor- und daran anschließende Master Studium.

  • Nicht-konsekutive Aufbaustudiengänge:

    Diese bauen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Studiengang auf. Zugangsvoraussetzung ist aber in der Regel ein absolviertes Hochschulstudium.

  • Weiterbildende Aufbaustudiengänge:

    Diese setzen einen Hochschulabschluss und daran anschließend qualifizierte berufspraktische Erfahrung von nicht weniger als einem Jahr voraus.

Tipp der Redaktion

Finanzielle Förderung eines Aufbaustudiums! Nach § 7 Abs. 1a BAföG sieht die Förderung eines Masterstudienganges oder eines postgradualen Studienganges, sprich eines Aufbaustudiums, nur dann vor, wenn dieser konsekutiv auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und der Auszubildende außer dem Bachelor noch keinen Studiengang abgeschlossen hat.

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