Die Bezeichnung Dissertation steht für die Doktorarbeit oder Doktorschrift. Eine Dissertation ist die schriftliche Arbeit, die im Rahmen eines Promotionsverfahrens anzufertigen ist.

Derjenige, der an eben dieser arbeitet, wird Doktorand oder Promovend genannt. Die Erstellung der Dissertation wird als Promotion bezeichnet.

Voraussetzung für eine Dissertation

Die Voraussetzung für die Erstellung einer Dissertation ist ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Magisterstudium an einer Universität.

Vereinzelt lassen einige Promotionsordnungen auch Absolventen von Fachhochschulen oder Berufsakademien zur Promotion zu.

Grundsätzlich muss die Abschlussnote häufig überdurchschnittlich gut sein bzw. die Note 2,0 (gut) stellt in den meisten Fällen die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zur Promotion dar.

Interne und Externe Dissertation

Bei Dissertation wird zwischen einer internen bzw. externen Dissertation unterschieden.

Intern: Der Doktorand sowie seine Arbeit werden in den Forschungsbetrieb und Forschungsverlauf eines Hochschulinstituts eingebunden.

Extern: Bei einer externen Dissertation ist der Kontakt des Doktoranden zur Universität auf den Besuch regelmäßiger Sprechstunden und somit auf das Betreuerverhältnis von Doktorand und Professor beschränkt. Der Doktorand ist in diesem Fall nicht an der Hochschule angestellt.

Dauer

Die Dauer des Promotionsverfahrens (bis hin zur Dissertation) beträgt im Durchschnitt drei bis fünf Jahre.

Anfertigung einer Dissertation

Im Gegensatz zur Examensarbeit, die im Regelfall lediglich den aktuellen Forschungsstand widerspiegeln soll und unter Anleitung von Hochschullehrern erfolgt, wird von einer Dissertation erwartet, dass sie eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeschlossene Forschungsleistung dokumentiert.

Ablauf der Promotion

Während der Doktorand an seiner Dissertation arbeitet, muss er häufig noch weitere Pflichten erfüllen wie z.B.:

  • Speziell auf Doktoranden ausgerichtete Seminare besuchen
  • Fachpublikationen veröffentlichen
  • Beim Lehrangebot des Lehrstuhls mitwirken (Klausuren erstellen und korrigieren, Übungen halten, Skripte erstellen oder überarbeiten)

Umfang und Bewertung

Der Umfang einer Dissertation ist nicht festgelegt. Die Bewertung reicht von "rite", über "cum laude", "magna cum laude" bis zu "summa cum laude".

Eine weitere genutzte Skala beginnt bei "opus idoneum", "opus laudabile", "opus valde laudabile" bis zu "opus eximium", der höchsten Bewertung, mit der die Dissertation als "herausragendes Werk" eingestuft wird. "Non rite", "non sufficit" oder "insufficienter" wertet eine Arbeit als ungenügend.

Abschluss der Promotion

Zum erfolgreichen Abschluss einer Promotion gehört neben der Dissertation entweder noch ein Rigorosum (eine eingehende mündliche Prüfung) oder eine Disputation (auch Defensio genannt; eine öffentliche Verteidigung der Arbeit).

Tipp der Redaktion

Die Veröffentlichung der Dissertation ist in Deutschland notwendig. Offiziell darf sich der Promovend erst Doktor nennen, wenn er seine Doktorarbeit auch publiziert hat. Die Publikation kann auf verschiedene Weise erfolgen, einige Verlage haben sich auf die Veröffentlichung von Dissertationen zu Belegzwecken spezialisiert.

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