Ein Doktorand oder Promovend ist ein Student, der den höchsten akademischen Grad des Doktors anstrebt. Meistens geschieht dies nach dem Diplom-, Master- oder Magisterstudium oder dem Staatsexamen.

Als Doktorand werden Studenten innerhalb der Vorbereitungszeit auf die Promotion bezeichnet.

Promotion

Studenten, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden bezeichnet.

Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktor in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde.

Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium).

Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen.

Dissertation

Eine Dissertation oder Doktorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht. Zur Promotion ist neben der Veröffentlichung der Dissertation (Hochschulschrift) meist eine mündliche Prüfung, die so genannte Disputation, notwendig.

Vorrausetzung

Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute, bis auf wenige Ausnahmen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen).

Näheres regelt die Promotionsordnung des das Forschungsgebiet betreffenden Fachbereichs an der jeweiligen Universität. Grundsätzlich ist auch ein Forschungsvorhaben in einem anderen als dem studierten Fachgebiet möglich.

Es gibt jedoch Promotionsordnungen, die ein abgeschlossenes Studium im selben Fachgebiet oder auch eine Mindestnote für die Zulassung als Doktorand vorsehen.

Zu den Formalia der Promotionsordnung gehört die förmliche Anerkennung als Doktorand durch den Promotionsausschuss. Je nach Studienrichtung können dabei Angabe/Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung, zum Dissertationsthema, zum Betreuer (Doktorvater), teilweise auch schon ein Exposé des Dissertationsprojektes, ein Arbeitsplan und Angaben zur These der Dissertation verlangt werden.

Teilweise wird die Bezeichnung Doktorand synonym mit dem Begriff Promovend verwendet. Ein Promovend beziehungsweise ein Promotionsstudent ist an der Universität eingeschrieben - was Auswirkungen auf Steuer, Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge haben kann, da er sich nominell noch in der Ausbildung befindet.

Die Einschreibung als Promovend erfolgt in der Regel befristet auf zwei Jahre, danach ist ein erneuter Nachweis über die Fortdauer des Promotionsvorhabens notwendig. Sechs Jahre werden meist als höchstmögliche Dauer einer Einschreibung als Promotionsstudent angesehen, Ausnahmen bedürfen der Begründung.

Tipp der Redaktion

Wenn ein Professor einen Doktoranden annehmen will, werden die formalen Anforderungen der Promotionsordnung oft zurückgestellt oder weicher ausgelegt. Das gilt nicht selten auch für Notenanforderungen oder Seminare, an denen man schon vorher teilgenommen haben muss. Wenn allerdings während der Zeit der Bearbeitung der Dissertation noch ein Referat erforderlich wird, so sollte man dem Professor nicht widersprechen. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultät.

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