Die heute genutzte vollständige Bezeichnung lautet "European Credit Transfer and Accumulation System", abgekürzt ECTS.

ECTS ist ein europaweit gültiges, vertraglich akzeptiertes System zur Anrechung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.

Entstehung

Entstanden vor dem Hintergrund des Bologna-Vertrag soll ECTS den Hochschulen in verschiedenen Ländern die Möglichkeit an die Hand geben, das Wissen und die Lernbereitschaft von Studenten untereinander zu vergleichen.

Die Schaffung eines "Europäischen Hochschulraumes" ist also ohne ECTS überhaupt nicht denkbar, die angestrebte Mobilität der Studierenden über alle Ländergrenzen hinweg wären ohne ECTS ebenfalls kaum in der angestrebten Form zu erreichen.

Bewertung

Das ECTS basiert auf dem Arbeitspensum, das ein Student zu leisten hat, um bestimmte Studienziele zu erreichen. Der grundsätzliche Maßstab ist der Credit Point, der Kreditpunkt oder der Leistungspunkt.

Um einen Leistungspunkt zu erhalten, ist eine Arbeitsleistung zwischen 25 und 30 Stunden notwendig - in Deutschland gilt allgemein die obere Grenze. Für ein Jahr werden 60 Leistungspunkte vergeben, entsprechend einem Maximum von 1.800 Arbeitsstunden auf das Jahr gerechnet oder 150 Arbeitsstunden im Monat.

Um ein Bachelorstudium zu absolvieren, sind 180 Leistungspunkte notwendig, für das erfolgreiche Absolvieren eines Masterstudienganges werden zwischen 90 und 120 Leistungspunkte angesetzt.

Ziele und Aufgaben

Das ECTS bemüht sich um mehr Gerechtigkeit bei der Beurteilung von Studienleistungen, indem nicht nur die Anwesenheitszeit an der Hochschule, sondern auch die Vor- und Nachbereitungszeiten für bestimmte Seminare in die Kalkulation einbezogen wird. So kann sich die Einstufung nach Leistungspunkten für Seminare von derselben Zeitdauer unterscheiden.

Die Kategorie "Akkumulation" soll unter anderem vermeiden, dass Studienleistungen für immer verloren gehen, weil sich der Student zum Abbruch des Studiums entschließt beziehungsweise an den Schlussprüfungen scheitert. Einem möglichen Arbeitgeber kann er mittels der Leistungspunkte nachweisen, auf welchen Gebieten er sich besonders engagiert und wo er besondere Kenntnisse erworben hat.

Tipp der Redaktion

Im ECTS sind Leistungen oftmals mehrfach anrechenbar. Das bedeutet, Scheine und Prüfungen können für ein Zweitstudium oder Doppelstudium Anerkennung finden. Informieren sie sich rechtzeitig an ihrer Hochschule welche Vorlesungen kein zweites Mal besucht werden müssen.

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