Das Praxissemester ist Teil des Hauptstudiums an Hochschulen und soll den Studenten erste Einblicke in die Berufswelt oder anderen Praxisfeldern verschaffen.

Im Praxissemester sollen die Studenten ihres Fachbereichs entsprechend in einem Unternehmen mitwirken sowie Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Üblicherweise schließt das Praxissemester mit einem Vortrag und einem Bericht ab, was aber je nach Hochschule variiert.

Ziele

Praxissemester sind in den Studienordnungen vorgesehen, um dem Studenten erste Einblicke in die Realität seines angestrebten Berufes zu bieten.

Voraussetzung für den Erfolg eines Praxissemesters ist also eine Praktikumsstelle, die dem Studiengang entspricht und dem Praktikanten ausreichenden Spielraum zur Entfaltung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten bietet, ihm Verantwortung überlässt und ihn vor entsprechende Aufgaben stellt.

Es lassen sich folgende Ziele für das Praxissemester formulieren:

  • Kennenlernen des Berufsfeldes in allen Bereichen
  • Eignungsfeststellung für den zukünftigen Beruf
  • Entwicklung eines Perspektive für die Zukunft
  • Gewinnung einer Kompetenz
  • Erreichung einer Grundsicherheit im Umgang mit Kollegen und Kolleginnen
  • Erhöhung der Motivation für die Fortsetzung des Studiums

Je nach Gepflogenheit der Hochschule wird das Praxissemester durch eine schriftliche Arbeit und einen Vortrag aufgearbeitet. Die begleitende Betreuung durch einen Dozenten gehört in der Regel zur Durchführung eines Praxissemesters.

Erfahrung im Ausland

Teilweise werden die Praxissemester im Ausland im Rahmen eines Auslandsstudium absolviert, teilweise können Auslandssemester aber auch wie Praxissemester oder auch Fachsemester gewertet werden.

Einige spezielle Stipendienprogramme wurden ins Leben gerufen, um den Studierenden, vorzugsweise von Fachhochschulen, ein Praxissemester im Ausland zu ermöglichen.

Lehramtsstudenten wird ein mehrmonatiges Schulpraktikum beziehungsweise ein Praxissemester in der Schule teilweise verpflichtend von der Studienordnung vorgeschrieben.

Beschaffung einer Praxisstelle

Studierende sind verpflichtet sich selbständig eine passende Praxisstelle im In- bzw. Ausland zu finden. Im besten Falle beginnen die Überlegungen und die dazu gehörige Suche nach einer geeigneten Stelle bereits im 1. Semester.

Nachdem die Suche erfolgreich war, muss die Praxisstelle in inhaltlicher und formeller Hinsicht mit dem Praxisbüro abgestimmt werden.

Hierzu gibt es in der Regel einen Mustervertrag oder Vereinbarung. Diese wird vom Unternehmen, dem Praxisbüro und dem Studenten unterzeichnet. Grundsätzlich stellt jede Hochschule ihren Studenten eine Checkliste zur Durchführung des Praxissemesters zur Verfügung.

Tipp der Redaktion

Im Bachelorstudium wird nur ein Praxissemester absolviert. Deshalb ist hier die Anrechnung einer Ausbildung nicht möglich. Allerdings gilt eine Ausnahme, wenn bereits in einem vorherigen Studium ein entsprechendes Praktikum gemäß den Hochschulbedingungen absolviert wurde. In diesem Fall muss eine schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der entsprechenden Hochschule vorliegen. Alle Praktika außerhalb eines offiziellen Hochschulstudiums sowie Berufsausbildungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

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