Seit dem Wintersemester 2006/2007 haben die deutschen Hochschulen die Möglichkeit, für das Erststudium Studiengebühren zu erheben.

Studiengebühren heißen in der politischen Sprache meist Studienbeiträge.

Ziel

Die Gebühren werden von den Hochschulen selbst erhoben und kommen auch einzig der betreffenden Hochschule zugute. Somit, dies ist das politische Hauptargument, werden die Studienbedingungen für alle Studenten besser.

Um dem einzelnen Studenten die Zahlung zu ermöglichen, wurde das Studienbeitragsdarlehen geschaffen, das zinsgünstig ist und erst nach einer zweijährigen Karenzzeit nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss.

Semesterbeitrag

Studiengebühren sind nicht mit dem Semesterbeitrag zu verwechseln. Der Semesterbeitrag hat nichts mit den Studiengebühren zu tun und muss zusätzlich an die Hochschule bezahlt werden. Die Höhe des Beitrags hängt von der einzelnen Hochschule ab.

Der Semesterbeitrag soll einen Beitrag zu den Verwaltungskosten der Hochschule und den Sozialausgaben für AStA und Studentenwerk leisten. Darüber hinaus können weitere Leistungen wie das Semesterticket finanziert werden.

Humboldtsches Bildungsideal

Nach dem Humboldt'schen Bildungsideal sollte Bildung nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitet sein. Dem widersprachen 2005 mehrere Bundesländer, indem sie nach einer Gesetzesänderung den Hochschulen die Erhebung von Studiengebühren ermöglichten.

Die Einführung der Studiengebühren, die in Ländern wie Großbritannien oder den USA seit Jahren selbstverständlich sind, entfachte in Deutschland heftige Diskussionen. Trotzdem setzten die unionsgeführten Bundesländer die Studiengebühren vielerorts gegen den Willen der Studenten durch.

Grundtenor der Kritik ist die weitergehende Ökonomisierung der Bildung, sie werde vom Menschenrecht zur staatlich oder gar privatwirtschaftlich kontrollierten Ware degradiert.

Die Verteidiger der Studienbeiträge verweisen auf die angloamerikanische Hochschullandschaft, in denen Studienbeiträge als selbstverständlich angesehen würden.

Tipp der Redaktion

Wer an zwei Hochschulen studiert, zahlt auch an beiden Hochschulen Studiengebühren, es sei denn, die Studien- oder Prüfungsordnung zwingt ihn zu diesem Doppelstudium. In diesem Fall gilt die Studiengebühr nur für die Hochschule, an der der Studienschwerpunkt liegt.

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